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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Allgemeine Projektförderung Soziokultur

Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig. Nicht Projekte „über“, sondern „mit“ Nichtkünstler*innen werden gesucht.
Förderbereich Kunst & Kultur
Förderberechtigte Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verein, Verband
Förderart
Fördermittelgeber Fonds Soziokultur
Antragsfrist 02.11.2023
Fördergebiet Bundesweit
Organisation Fonds Soziokultur

Weberstraße 59 a
53113 Bonn
Telefon 0228 97 14 47 90
Email info@fonds-soziokultur.de
Webseite www.fonds-soziokultur.de
Weiterführende Links Informationen zum Förderprogramm
Link zum Antragsportal
Volltext

Auch die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen spielen eine große Rolle bei der Auswahl der Förderprojekte.

Die laufende Arbeit eines Antragstellers/einer Antragstellerin (z.B. regelmäßiges Kursprogramm, Veranstaltungsreihen, laufende Kosten des Betriebs etc. = institutionelle Förderung) kann nicht gefördert werden.

Engagementbereiche:

Kultur, Medien und Musik

Förderfähige Kosten:
Honorarkosten
Personalkosten
Sachkosten

Max. Fördersumme: Mindestens 3.000 € - maximal 30.000 €

Eigenmittel benötigt: Ja


Zusätzliche Informationen

Wer kann einen Antrag stellen?

Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen.

Allerdings haben freie Träger der Kulturarbeit Vorrang vor kirchlichen und öffentlichen Antragsteller*innen.

Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler*innen und/oder Nicht-Akademiker*innen sind willkommen. Die sprachliche Ausdrucksfähigkeit hat keine Auswirkung auf die Förderentscheidung/Förderchance.

Die Vorhaben dürfen (einschl. der kostenrelevanten Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen. Konzeptionelle Vorarbeiten wie Gespräche mit möglichen Kooperationspartner*innen, potentiellen Förderern, möglichen Aufführungsorten, gewünschten Künstler*innen zählen nicht zum kostenrelevanten Start, sondern dürfen vorher durchgeführt werden:

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