Demnach werden Aufwandsentschädigungen künftig nicht mehr auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das geht aus einer Meldung der "Norddeutsche Neueste Nachrichten" vom 17.04.2008 hervor. Demzufolge stand der ehrenamtliche Bürgermeister Hans-Peter Gossel aus Warin bei Sternberg plötzlich ohne Arbeitslosengeld und Krankenversicherung da.
Die Agentur für Arbeit hatte zuvor seinen Antrag auf ALG I mit dem Hinweis auf die aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Bürgermeister herrühreneden Aufwandsentschädigung abgelehnt. Dabei berief sich die Behörde auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes, das die Bürgermeister-Arbeit als Nebenbeschäftigung einstufte. Folglich sollte die Pauschale auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Der Fall beunruhigte zahlreiche Ehrenamtler im ganzen Land. Zahlreiche kommunale Politiker gingen daher gegen diese Regelung vor. Der Städte- und Gemeindetag kritisierte eine falsche Verallgemeinerung des Urteils, da ehrenamtliche Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern repräsentativ tätig seien und keine Verwaltungstätigkeiten übernehmen würden. Auf Bundesebene nahmen schließlich die SPD-Bundestagsabgeordneten Iris Hoffmann und Joachim Hacker die Situation von Gossel zum Anlass, um auf das generelle Problem von Bürgermeistern im Ehrenamt aufmerksam zu machen. Mit Erfolg: Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten bleiben künftig wieder anrechnungsfrei, wie Hacker jetzt mitteilte. Das habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Prüfung des Sachverhalts festgelegt. Die Bundesagentur für Arbeit habe diese Rechtsauffassung übernommen.
Der Bürgermeister selber begrüßte die Entscheidung des Ministeriums und sagte dazu, "dass Ehrenamtler mit Aufwandspauschale nun nicht mehr für ihr freiwilliges Engagement bestraft werden."
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