Hannover, 09.12.2010 Das Merkblatt soll einen Überblick über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen vor allem an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer geben und ist nun auch in einer Kurzfassung erhältlich.
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Viele Bürgerinnen und Bürger üben besonders im kommunalen oder kirchlichen Bereich sowie für gemeinnützige Vereine ehrenamtliche Tätigkeiten aus und erhalten hierfür - wenn überhaupt - Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und ggf. auch Ersatz des Verdienstausfalls.
In diesem Beitrag des Niedersächsischen Finanzministeriums wird zu einigen immer wieder gestellten Fragen zur einkommensteuerlichen Behandlung solcher Entschädigungen Stellung genommen; die wichtigsten Verwaltungsregelungen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten stehen im Anhang zum Download bereit.
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Das Niedersächsische Finanzministerium hat Steuertipps für Vereine zusammengestellt, die Interessierten in der Broschüre "Steuertipps - Informationen für Vereine" angeboten werden. Die Publikation informiert, welche Steuern überhaupt für Vereine in Frage kommen, wie über das Instrument der Gemeinnützigkeit in bestimmten Bereichen eine Steuerbefreiung erreicht werden kann und wie die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen besteuert werden.
Das Dokument kann
hier heruntergeladen werden (PDF, 2,7 MB).
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Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hat einen Frage-Antwort-Katalog zum Bereich Gemeinnützigkeit erstellt, der Informationen für Körperschaften und ehrenamtlich Tätige bereit hält. Zusätzlich beinhaltet der Katalog Muster für eine Vereinssatzung, für eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Zuwendungsbestätigung.
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