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"Ehrenamt und Einkommensteuer - Allgemeine Grundsätze" (Niedersächsisches Finanzministerium, S 2121 - 43 - 35, bearbeitet von ROAR Mader, Tel. 120 - 8339, Stand Januar 2008)
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Inhaltsverzeichnis
I. Unterliegen "ehrenamtliche" Tätigkeiten überhaupt der Einkommensteuer?
II. "256 € - Vereinfachungsregelung"
III. Unter welche Einkunftsart fallen ehrenamtliche Tätigkeiten?
IV. Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
1. Allgemeines
2. Warum können solche Aufwandsentschädigungen nicht voll steuerfrei bleiben?
3. Wie wird der steuerfreie Teil der Aufwandsentschädigung ermittelt?
4. Nachweis der höheren tatsächlichen Betriebsausgaben/Werbungskosten
5. Keine Anwendung der Vereinfachungsregelungen
V. Steuerbefreiung von Reisekosten aus öffentlichen Kassen
VI. Steuerbefreiung für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten
1. Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG ("Übungsleiterpauschale")
2. Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG ("Ehrenamtspauschale")
VII. Wie werden Aufwandsentschädigungen kommunaler Mandatsträger besteuert?
1. Allgemeines
2. Der "Ratsherrenerlass"
3. Verhältnis zur Vereinfachungsregelung in R 3.12 Abs. 3 Satz 3 LStR
4. Wann werden die Pauschbeträge angehoben?
5. Können neben den Pauschbeträgen noch weitere Aufwendungen steuerfrei belassen werden?
6. Können auch "pauschale Fahrtkostenerstattungen" zusätzlich steuerfrei belassen werden?
7. Wie sind zusätzliche Verwaltungstätigkeiten der Ortsbürgermeister usw. zu behandeln?
8. Welche Betriebsausgaben können abgezogen werden?
9. Werden kommunale Mandatsträger nicht schlechter behandelt als Bundes- oder Landtagsabgeordnete?
IIX. Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren
1. Wie werden die Aufwandsentschädigungen besteuert?
2. Gibt es daneben noch weitere Steuerbefreiungen?
IX. Außergewöhnliche Belastungen
X. Spendenabzug
XI. Veranlagungspflicht
1. Veranlagungsgrenze
2. Härteausgleich
3. "Steuerfreier" Grundfreibetrag
XII. Wie und wo müssen die Einkünfte dem Finanzamt angegeben werden?
XIII. Mitteilungspflichten nach der Mitteilungsverordnung (MV)
XIV. Wo gibt es weitere Auskünfte?
XV. Anlagen
1. Steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG
2. "Übungsleiterpauschale"
3. Ehrenamtspauschale
4. Kommunale Mandatsträger
5. Freiwillige Feuerwehr
6. Einzelregelungen
