Die niedersächsischen Kommunen stehen angesichts hoher Zuwanderung und des demografischen Wandels vor besonderen Herausforderungen. Besonders in Groß- und Mittelstädten treffen diese Entwicklungen auf „benachteiligte Wohngebiete“, die als erste Anlaufstellen für Geflüchtete, Migrantinnen und langansässige Bürgerinnen fungieren. Auch in ländlichen Regionen sorgt der Rückgang junger Menschen und die fortschreitende Alterung der Bevölkerung für gravierende Versorgungsprobleme und bedroht den sozialen Zusammenhalt.
Vor diesem Hintergrund setzt das Land Niedersachsen auch 2025 auf die bewährte Modellförderung „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“. Mit dem Wettbewerb „Gute Nachbarschaft 2025“ sollen herausragende und modellhafte Projekte unterstützt werden, die integrative Lösungsansätze zur Stärkung der Quartiere entwickeln. Ziel ist es, Konflikten vorzubeugen, die wohnortbezogene Infrastruktur zu verbessern und Räume für Begegnung, Beratung und Unterstützung zu schaffen. Dabei sollen sowohl präventive Maßnahmen als auch langfristige Konzepte gefördert werden, die den sozialen Zusammenhalt nachhaltig sichern und die Lebensqualität in den betroffenen Vierteln erhöhen.
Die Fördermaßnahme ermöglicht es den Kommunen und anderen förderberechtigten Akteur*innen, innovative Ideen in die Praxis umzusetzen. Förderfähig sind etwa der Aufbau von Anlaufstellen, die Vernetzung von Selbsthilfegruppen und zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie Maßnahmen, die das nachbarschaftliche Miteinander stärken. Insbesondere sollen Projekte unterstützt werden, die sich durch integrative Konzepte auszeichnen und das Potenzial haben, als Modell für vergleichbare Quartiere zu dienen. - Die Förderung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und soll maximal 60.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Führt ein/e Antragsteller*in mehrere Projekte durch, kann die Förderung auf bis zu 120.000 Euro im Jahr erhöht werden. Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich bis zu 36 Monate, wobei ein frühestmöglicher Projektbeginn ab dem 01.09.2025 vorgesehen ist.
- Die Bewerbungsphase erstreckt sich vom 12. Februar bis zum 03. April 2025.
- Die Teilnehmenden reichen ihre Anträge in zwei Teilen ein: den finanziellen Antrag über die NBank sowie die „Inhaltliche Projektdarstellung“ online über die Internetseite der LAG.
- Beide Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden, damit die Jury, bestehend aus unabhängigen Fachleuten und Vertreter*innen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, im Juni 2025 die besten Konzepte auswählen kann.
- Erfolgreiche Projekte erhalten eine finanzielle Förderung, die bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben abdecken kann – bei besonderen Voraussetzungen sogar mehr.
Wer Interesse an einer Teilnahme hat und detaillierte Informationen sowie die vollständige Ausschreibung benötigt, findet die entsprechenden Unterlagen zum Download.
Laden Sie sich die komplette Auslobung herunter und informieren Sie sich über alle Voraussetzungen, Fristen und Hinweise zur Antragstellung:
Download: Gute Nachbarschaft Auslobung (PDF)
Fristen
a) Der vollständige finanzielle Antrag ist bis zum 03.04.2025 (Stichtag) bei der NBank ZW11 „Gute Nachbarschaft“, Günther-Wagner-Allee 12 – 16, 30177 Hannover im Original einzureichen.
Es gilt das Eingangsdatum des Poststempels der NBank! Bitte beachten Sie, dass Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, nicht berücksichtigt werden.
b) Das Antragsformular inhaltliche Projektdarstellung ist bis zum 03.04.2025 bei der LAG unter www.gwa-nds.de online einzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die vollständig ausgefüllte Projektdarstellung unterschrieben und im Reiter „Unterschrift“ als PDF wieder hochgeladen werden muss.
Quelle: Pressemitteilung
