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Einfachere Anträge auf EU-Fördergelder für kleine Vereine

Hannover. Aufwendige Vergaberegeln gelten künftig nicht mehr für alle Projekte.

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem die EU-Förderung für den ländlichen Raum in Niedersachsen einfacher und praxistauglicher werden soll. Besonders kleinere Vereine sollen davon profitieren, weil sie künftig weniger bürokratische Hürden bei der Antragstellung überwinden müssen.

Im Kern geht es darum, dass aufwendige Vergaberegeln künftig nicht mehr für alle Projekte gelten. Bisher mussten sich Antragstellende – auch bei kleineren Vorhaben – an die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) halten. Das führte häufig zu erheblichem Verwaltungsaufwand. Künftig sollen diese Regeln für Projekte unterhalb bestimmter finanzieller Grenzen – den sogenannten EU-Schwellenwerten – nicht mehr greifen.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte macht deutlich: „Wir arbeiten kontinuierlich daran, schneller und einfacher zu werden, Bürokratie abzubauen und den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern. Das gilt bei dieser Novelle besonders für kleinere Vereine.“ Damit soll es einfacher werden, EU-Gelder aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sinnvoll einzusetzen.

Die aktuellen Schwellenwerte, bis zu denen die vereinfachten Regelungen gelten, liegen seit dem 1. Januar 2024 bei 5,538 Millionen Euro für Bauprojekte, 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentlicher Auftraggeber sowie 443.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen im Sektorbereich (jeweils ohne Mehrwertsteuer). Unterhalb dieser Beträge können Antragstellende künftig von den vereinfachten Vorgaben profitieren.

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 gelten die folgenden Werte:

  • Für Bauaufträge im Bereich von öffentlichen Auftraggebenden, Sektoren-Auftraggebenden und für Baukonzessionen: 5.538.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich öffentlicher Auftraggebender: 221.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Sektoren-Auftraggebenden von: 443.000 Euro zuzüglich MwSt.

Quelle: Pressemitteilung