Der Landkreis Leer ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, engagierte Menschen für den Ehrenamtspreis „Blinkfüür“ 2026 vorzuschlagen. Mit der Auszeichnung würdigt der Landkreis Personen, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl einsetzen – etwa in den Bereichen Kultur, Soziales oder Sport sowie in Gruppen, Initiativen und Vereinen.
Der Ehrenamtspreis „Blinkfüür“ steht dabei symbolisch für Menschen, die mit ihrem Engagement Orientierung geben und Gemeinschaft stärken. Gesucht werden Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg kontinuierlich und vorbildlich ehrenamtlich einsetzen und damit einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander leisten.
Für eine Ehrung kommen Personen infrage, deren Engagement in besonderer und herausragender Weise erfolgt. Voraussetzung ist außerdem, dass die Tätigkeit grundsätzlich ohne Vergütung ausgeübt wird; zulässig sind lediglich Aufwandsentschädigungen. Darüber hinaus muss das Engagement dem Wohl der Allgemeinheit dienen und darf sich nicht ausschließlich auf einzelne Personen beziehen.
Vorschläge können noch bis Ende April 2026 bei der Stabsstelle Ehrenamt und der Freiwilligenagentur des Landkreises Leer eingereicht werden. Wer eine engagierte Person kennt, die diese Kriterien erfüllt, kann sie dort für den Ehrenamtspreis vorschlagen.
Über die eingereichten Vorschläge entscheidet eine Jury. Die endgültige Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger trifft anschließend der Kreisausschuss des Landkreises Leer. Die feierliche Verleihung des Ehrenamtspreises „Blinkfüür“ ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Mit der Auszeichnung möchte der Landkreis Leer die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements sichtbar machen und den vielen Menschen danken, die sich tagtäglich für ihre Mitmenschen einsetzen.
Interessierte können ihre Vorschläge online über das Portal „OpenKreishaus“ einreichen oder das Formblatt Blinkfüür ausfüllen und über das Kontaktformular des Landkreises senden. In den Vorschlägen sollten Angaben zur Person und eine detaillierte Begründung für die Auszeichnung enthalten sein.
Quelle: Website des Landkreises Leer
