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Neue Struktur für Engagement und Ehrenamt

Neustrelitz. Gesetz zur Anpassung der DSEE beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben die Änderung des Errichtungsgesetzes der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) beschlossen. Damit werden die bereits im Mai 2025 neu geordneten politischen Zuständigkeiten für Engagement, Ehrenamt und Sport nun auch strukturell in der Stiftung verankert.

Was wurde konkret beschlossen?
Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Errichtungsgesetzes der DSEE beschlossen. Damit werden neue politische Zuständigkeiten und Gremienstrukturen rechtlich umgesetzt.

Änderungen im Überblick

Neue politische Zuständigkeit gebündelt im Bundeskanzleramt
Die Verantwortung für Engagement-, Ehrenamts- und Sportpolitik liegt künftig zentral bei der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.

Strukturelle Anpassung der DSEE gesetzlich verankert
Bundestag und Bundesrat haben die erforderliche Änderung des Errichtungsgesetzes beschlossen – damit werden die neuen Zuständigkeiten auch formal in der Stiftung abgebildet.

Stärkung des Stiftungsrats

  • Erweiterung von 19 auf 22 Mitglieder
  • Neuer Sitz für die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt
  • Neuer Sitz für ein Mitglied des Bundestagsausschusses für Sport und Ehrenamt
  • Erhöhung der zivilgesellschaftlichen Sitze von 9 auf 10

Dauerhafter Vorsitz statt Rotationsprinzip
Der Vorsitz im Stiftungsrat wird künftig dauerhaft von der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt übernommen. Das bisherige Rotationsverfahren entfällt.

Klare Zuständigkeitsstruktur durch neue Aufsicht
Die Rechtsaufsicht über die Stiftung wird dem Bundeskanzleramt zugeordnet.

Politische Aufwertung von Engagement und Ehrenamt
Die Änderungen unterstreichen die gewachsene Bedeutung des Themenfeldes auf Bundesebene.

Weitere Informationen

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt