Die Niedersächsische Landesregierung hat die Verbandsfreigabe für einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Finanzierung der Betreuungsvereine auf eine neue gesetzliche Grundlage stellt. Mit der Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht setzt das Land den bundesgesetzlichen Auftrag um, Betreuungsvereinen eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung für ihre Querschnittsarbeit zu sichern.
Künftig soll die Finanzierung einheitlich und vollständig aus dem Landeshaushalt erfolgen. Damit entfällt die bisher notwendige Kofinanzierung durch die Kommunen. Das entlastet nicht nur die kommunalen Haushalte, sondern reduziert zugleich den bürokratischen Aufwand für die Betreuungsvereine.
Die Förderung orientiert sich künftig am tatsächlichen Bedarf. Vorgesehen ist eine Finanzierung, die Personal-, Sach- und Gemeinkosten für eine hauptberufliche Fachkraft je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner abdeckt.
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann betont die Bedeutung der Reform: Angesichts einer alternden Gesellschaft gewinne die rechtliche Betreuung zunehmend an Bedeutung. Die Betreuungsvereine leisteten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag für das soziale Miteinander. Die verbesserte Finanzierung sichere ihre Arbeit langfristig ab und entlaste zugleich die finanziell stark belasteten Kommunen.
Die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine ist ein zentraler Baustein des Betreuungsrechts. Sie beraten Betroffene und Angehörige beispielsweise zu Vorsorgevollmachten und anderen betreuungsrechtlichen Fragen und helfen so, gerichtliche Betreuungsverfahren häufig zu vermeiden. Gleichzeitig gewinnen, qualifizieren und begleiten sie ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer – ein unverzichtbarer Beitrag für eine starke und bürgernahe Betreuungslandschaft.
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei
