Weiter zum InhaltZur Hauptnavigation

Niedersachsen will ehrenamtliche Notfallhelfer besser absichern

Hannover. Gesetzentwurf soll die Psychosoziale Notfallversorgung stärken und einheitlicher regeln

Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) in Niedersachsen soll gestärkt und landesweit einheitlicher organisiert werden. Die Landesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf zur Einbringung in den Niedersächsischen Landtag freigegeben. Ein wichtiger Bestandteil: Ehrenamtliche PSNV-Kräfte sollen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung erhalten.

PSNV-Kräfte kommen zum Einsatz, wenn Menschen nach schweren oder besonders belastenden Ereignissen schnelle psychosoziale Unterstützung benötigen. Sie begleiten beispielsweise Betroffene und Einsatzkräfte nach schweren Verkehrsunfällen, Unglücksfällen oder größeren Schadensereignissen. Ein großer Teil dieser Arbeit wird ehrenamtlich geleistet.

Bislang ist die Psychosoziale Notfallversorgung gesetzlich vor allem im Zusammenhang mit Katastrophenfällen, außergewöhnlichen Ereignissen und Großschadenslagen geregelt. Tatsächlich werden die Helferinnen und Helfer aber auch bei alltäglicheren Notfällen wie schweren Verkehrsunfällen eingesetzt. Diese Regelungslücke soll mit dem neuen Gesetz geschlossen werden.

Darüber hinaus sind einheitlichere Alarmierungsstrukturen, verbindliche Qualitätsstandards und Dokumentationspflichten sowie ein zentrales Aus- und Fortbildungsangebot für Führungskräfte der PSNV vorgesehen.

Innenministerin Daniela Behrens würdigte ausdrücklich die Menschen, die überwiegend ehrenamtlich Betroffene und Einsatzkräfte unterstützen und begleiten. Die vorgesehenen Freistellungsansprüche seien ein wichtiges Element, um diese ehrenamtliche Leistung anzuerkennen und zu stärken.

Quelle: Website Niedersächsische Staatskanzlei