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Land will Betreuungsvereine dauerhaft stärken

Hannover. Niedersächsische Landesregierung bringt Gesetzentwurf für eine verlässlichere Finanzierung auf den Weg

Zwei Menschen beschäftigen sich mit Formularen

Betreuungsvereine übernehmen in Niedersachsen eine wichtige Aufgabe: Sie beraten Menschen, die Unterstützung bei der Regelung ihrer rechtlichen Angelegenheiten benötigen, informieren Angehörige und gewinnen und begleiten ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer. Diese Arbeit soll künftig finanziell auf eine verlässlichere Grundlage gestellt werden.

Die Niedersächsische Landesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Vorgesehen ist eine einheitliche und deutlich höhere Finanzierung der Betreuungsvereine aus dem Landeshaushalt. Sie soll sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und Personal-, Sach- und Gemeinkosten berücksichtigen. Die bisher notwendige kommunale Kofinanzierung der sogenannten Querschnittsarbeit soll entfallen. Damit sollen zugleich die Kommunen entlastet und der bürokratische Aufwand für die Vereine reduziert werden.

Von der besseren finanziellen Ausstattung soll auch das Ehrenamt profitieren. Denn eine zentrale Aufgabe der Betreuungsvereine ist es, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, sie auf ihre Aufgaben vorzubereiten und während ihrer Tätigkeit zu beraten und zu begleiten.

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann betonte, dass die rechtliche Betreuung angesichts einer alternden Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinne. Mit der verbesserten Finanzierung wolle das Land dafür sorgen, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf, Angehörige und ehrenamtlich Engagierte auch künftig verlässliche Beratung und Begleitung erhalten.

Der Gesetzentwurf muss nun vom Niedersächsischen Landtag beraten werden.

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsische Staatskanzlei

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