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Über den Niedersachsen-Ring Geschäftsordnung des Landesbeirates zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamtes in Niedersachsen § 1 Name und Aufgaben (1) Der Landesbeirat zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements trägt den Namen „Niedersachsen-Ring“. (2) Aufgabe des Gremiums ist es, auf Landesebene einen Beitrag zur Verbesserung der Information und Vernetzung der Akteur:innen sowie Engagierten im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamtes zu leisten. (3) Darüber hinaus berät der Landesbeirat die Landesregierung bei ihrem Vorgehen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes in Niedersachsen. § 2 Mitglieder und Gäste (1) Im Landesbeirat sind für das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt gesellschaftliche Gruppen, Verbände und Institutionen mit landesweiten Organisationsstrukturen vertreten, die in Anlage 1 und Anlage 2 näher bestimmt sind. (2) Der Beirat setzt sich aus den stimmberechtigten Mitgliedern gemäß Anlage 1 zusammen. Hierzu gehören die dort aufgeführten Organisationen sowie die Niedersächsische Staatskanzlei und die benannten Fachministerien. Jedes stimmberechtigte Mitglied verfügt über eine Stimme. (3) Die in Anlage 2 aufgeführten Ressorts der Landesregierung sowie weitere kooptierte Mitglieder nehmen bei Bedarf / themenbezogen beratend an den Sitzungen teil. § 3 Mitgliedschaften (1) Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf schriftlichen Antrag der interessierten Organisation oder auf schriftlichen Vorschlag eines bestehenden Mitglieds. Für die Aufnahme gelten folgende Kriterien: Die Organisation muss sich im gesellschaftlichen Miteinander an den Prinzipien der Gewaltfreiheit und Toleranz orientieren, demokratische Zielsetzungen im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie der Niedersächsischen Verfassung verfolgen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkennen, dem Gemeinwohl sowie der Förderung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Niedersachsen verpflichtet sein und eine landesweite Bedeutung für das Ehrenamt in Niedersachsen besitzen. (2) Parteien sowie Organisationen, die parteipolitische Ziele verfolgen, können keine stimmberechtigten Mitglieder werden. (3) Die Niedersächsische Staatskanzlei prüft den Antrag oder Vorschlag dahingehend, ob die Organisation den Aufgaben und Zielsetzungen des Niedersachsen-Rings entspricht. (4) Der Niedersachsen-Ring wird über das Sprecher:innengremium durch die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme an der Entscheidung beteiligt. (5) Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme trifft die Niedersächsische Staatskanzlei. (6) Neue Mitglieder werden in der folgenden Sitzung offiziell vorgestellt. (7) Der Austritt eines Mitglieds ist der Niedersächsischen Staatskanzlei schriftlich mitzuteilen. § 4 Benennung und Stimmrecht (1) Die Organisationen benennen ihre Vertretung und teilen dies der Niedersächsischen Staatskanzlei schriftlich mit. Die benannten Vertreter:innen können sich im Falle ihrer Verhinderung vertreten lassen. (2) Nur die benannten stimmberechtigten Mitglieder (bzw. deren jeweilige Vertretung) haben jeweils eine Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechts auf andere Mitglieder des Landesbeirats ist ausgeschlossen. § 5 Vorsitz und Sprechergremium (1) Den Vorsitz im Landesbeirat führt eine Vertretung der Niedersächsischen Staatskanzlei. (2) Der Landesbeirat wählt aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder ein Sprecher:innengremium, das aus insgesamt sechs Vertreter:innen besteht. Die Mitglieder des Sprecher:innengremiums werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. (3) Bei Ausscheiden eines Mitglieds des Sprecher:innengremiums vor Ablauf der regulären Amtszeit ist eine Neuwahl für die vakant gewordene Funktion für den Rest der Amtsperiode anzusetzen. Die übrigen Mitglieder des Sprecher:innengremiums bleiben bis zur Wahl eines neuen Gremiums im Amt. (4) Die Niedersächsische Staatskanzlei koordiniert gemeinsam mit dem Sprecher:innengremium die Arbeit des Landesbeirats. Es fungiert als Initiativorgan und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Vertretung des Landesbeirats nach innen und außen auf Grundlage der durch den Beirat gefassten Beschlüsse; aktive inhaltliche Impulssetzung und Themenplanung durch die Erarbeitung von Vorschlägen, Stellungnahmen sowie die Mitgestaltung der Agenda in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Staatskanzlei. § 6 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Landesbeirats wird durch eine Vertretung der Niedersächsische Staatskanzlei wahrgenommen. (2) Ihr obliegen die organisatorischen und administrativen Belange des Beirats, insbesondere die Vorbereitung der Sitzungen, die Erstellung der Tagesordnung und Unterlagen sowie die Protokollführung und deren Versand. § 7 Einberufung, Leitung und Durchführung der Sitzungen (1) Der Landesbeirat tagt bei Bedarf, in der Regel jedoch zweimal jährlich. Die Sitzungen können in Präsenz, als Videokonferenz oder in hybrider Form durchgeführt werden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Gäste, die nicht unter § 2 Abs. 3 fallen, werden im Einzelfall durch die Sitzungsleitung zugelassen. (2) Die Sitzungsleitung obliegt einer oder einem aus der Niedersächsischen Staatskanzlei kommenden Vorsitzenden. (3) Die Einladungen zu den Sitzungen sind mit einem Vorschlag für die Tagesordnung und den Sitzungsunterlagen spätestens zehn Tage vor Sitzungsbeginn durch die Niedersächsische Staatskanzlei zu versenden. Die Einladung erfolgt in digitaler Form. (4) Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Landesbeirats. (5) Über die Sitzungen des Beirates werden Ergebnisprotokolle gefertigt. Diese sind den Mitgliedern in elektronischer Form zuzuleiten. § 8 Beschlussfassung (1) Jeder ordnungsgemäß eingeladene Beirat ist beschlussfähig. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (2) Das Votum des Beirates hat Empfehlungscharakter. § 9 Verschwiegenheitspflicht Die den Mitgliedern zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die gremieninterne Nutzung bestimmt, sofern sie nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung durch eine Vertretung der Niedersächsischen Staatskanzlei freigegeben wurden. § 10 Inkrafttreten und Änderung (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit heutigem Datum, dem [Datum des Beschlusses einfügen], in Kraft. (2) Für eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf es der 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Rein redaktionelle Änderungen an den Anlagen (z. B. Namensänderungen von Ministerien oder Verbänden) bedürfen keiner förmlichen Änderung der Geschäftsordnung. Mitglieder des Niedersachsen-Rings
Dokumente zum Download Geschäftsordnung des Niedersachsen-Rings (PDF) Niedersächsische Strategie für Engagement und Ehrenamt (PDF, 44 Seiten) Bericht der Enquetekommission "Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern" (PDF, 164 Seiten)
Mitglied im Landesbeirat Niedersachsen-Ring Betreibergesellschaft RegioOnline mbH Die Betreibergesellschaft RegioOnline ist technischer und redaktioneller Dienstleister des FreiwilligenServers Niedersachsen im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Der FreiwilligenServer Niedersachsen bietet ehrenamtlich Aktiven eine umfangreiche Informations- und Serviceplattform zum Thema Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Selbsthilfe. Kontakt: Betreibergesellschaft RegioOnline mbH Marienstraße 6 30171 Hannover Tel. (0511) 856 207 0 E-Mail: info@regioonline.de Website: www.regioonline.de
Mitglieder des Niedersachsen-Rings Der Niedersachsen-Ring setzt sich aus 42 stimmberechtigten Mitgliedern und 10 kooptierte Mitgliedern zusammen. Jedes stimmberechtigte Mitglied verfügt über eine Stimme. Die kooptierten Mitglieder nehmen bei Bedarf / themenbezogen beratend an den Sitzungen des Niedersachsen-Rings teil. Stimmberechtigte Mitglieder Arbeiter-Samariter-Bund Niedersachsen Arbeitsgemeinschaft MigrantInnen und Flüchtlinge in Niedersachsen (AMFN e.V.) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV Nds. e.V. DGB Bezirk Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt Flüchtlingsrat Niedersachsen Freiwilligenakademie Niedersachsen Katholisches Büro Niedersachsen Klosterkammer Hannover Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Niedersachsen Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Niedersachsen (LAGFA) Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur in Nds. e.V. Landesfrauenrat Niedersachsen e.V. Landesjugendring Niedersachsen Landesmusikrat Niedersachsen e.V. Landesseniorenrat Niedersachsen e. V. Landessportbund Niedersachsen Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V. Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung in Niedersachsen Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. NABU - Landesverband Niedersachsen e.V. NBB - Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion Niedersächsische Landesschulbehörde Niedersächsische Staatskanzlei Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e. V. (nbeb) Niedersächsischer Heimatbund e.V. Niedersächsischer Landkreistag Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Niedersächsischer Städtetag Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Selbsthilfebüro Niedersachsen Sozialverband SoVD Niedersachsen, Landesgeschäftsstelle Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. Nach oben Kooptierte Mitglieder Betreibergesellschaft RegioOnline Landeshauptstadt Hannover Niedersächsisches Justizministerium Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersächsisches Finanzministerium Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Volkswagen AG | Volkswagen pro Ehrenamt Nach oben
Sprecher*innen-Gremium Niedersachsen-Ring Von links, obere Reihe: Gabriela Cramm, Lars Wegener, Marco Lutz; Untere Reihe: Adalbert Mauerhof, Heidi Rust, Nancy Widmann Die Niedersächsische Staatskanzlei koordiniert gemeinsam mit dem Sprecher:innen-Gremium die Arbeit des Landesbeirats. Das Gremium fungiert als Initiativorgan und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Vertretung des Landesbeirats nach innen und außen auf Grundlage der durch den Beirat gefassten Beschlüsse; aktive inhaltliche Impulssetzung und Themenplanung durch die Erarbeitung von Vorschlägen, Stellungnahmen sowie die Mitgestaltung der Agenda in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Staatskanzlei. Mitglieder des Sprecher*innen-Gremiums: Gabriela Cramm (Landesseniorenrat Niedersachsen) Marco Lutz (Landessportbund Niedersachsen) Adalbert Mauerhof (LAG der Freiwilligenagenturen) Darius Reinhardt (LAG der Freien Wohlfahrtspflege) Heidi Rust (Freiwilligenakademie Niedersachsen) Nancy Widmann (SoVD Niedersachsen) Vorsitz: Lars Wegener (Niedersächsische Staatskanzlei, Leiter der Referatsgruppe für Zivilgesellschaft)
Mitglied im Landesbeirat Niedersachsen-Ring Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Sport Der gemeinsame Jahresempfang des Niedersächsischen Sports der Niedersächsischen Landesregierung und des Landessportbundes Niedersachsen e.V. findet jährlich statt. Mit der Niedersächsischen Sportmedaille werden jedes Jahr bis zu vier Sportler, vier ehren¬amtlich Tätige und vier Sportvereine ausgezeichnet. Der Niedersächsische Turner-Bund e.V. vergibt die sog. SportEhrenamtsCard (SEC) für die in Sportvereinen und Sportverbänden organisierten ehrenamtlich Tätigen (ca. 100.000). Die SportEhrenamtsCard ist mit Vergünstigungen für die betreffenden Ehrenamtlichen verbunden. Sport und Integration Seit dem 01.01.2008 stellt das Land Niedersachsen über die Richtlinie des LSB "Integration im und durch Sport" dem organisierten Sport jährlich 500.000 Euro für Integrationsaktivitäten zur Verfügung. Förderungswürdig sind u.a. Maßnahmen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz von Trainern und Übungsleitern sowie insbesondere die Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit Migrationshintergrund in Sportvereinen und -verbänden. Aus den Mitteln der Finanzhilfe des Landes werden u.a. Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche in Sportvereinen sowie die Unterstützung und Beratung der Vereine (Vereinsservice) finanziert. Freiwillige Feuerwehr Der fortschreitende demographische Wandel stellt auch den Brandschutz in Niedersachsen vor neue Herausforderungen, die die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren langfristig gefährden. Denn die Einsatzhäufigkeit und die täglichen Belastungen an die Einsatzkräfte werden nicht proportional zur Bevölkerungsentwicklung zurückgehen. Im Gegenteil, die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die Feuerwehren werden weiter kontinuierlich steigen. . Die nachfolgend aufgeführten Perspektiven zeigen einen nachhaltigen Weg auf, um bürgerschaftliches Engagement in den Freiwilligen Feuerwehren zu fördern und den prognostizierten Auswirkungen des demografischen Trends entgegen zu wirken. Perspektive 1: Förderung des Ehrenamtes Die Förderung des Ehrenamtes in den Feuerwehren ist eine gemeinsame Aufgabe der Städte und Gemeinden, der Landkreise und des Landes. Auf der Ebene des Landes werden landesweite oder überregionale Aktionen geplant und umgesetzt. Folgende Maßnahmen zur Förderung wurden bereits eingeleitet: behutsame, praxisorientierte Fortentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen; Arbeitgeberakzeptanz für das ehrenamtliche Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr stärken; Anerkennung von Dienst- und Ausbildungszeiten im zivilen Bereich für die Feuerwehr; Öffentlichkeitsarbeit nachhaltig fortsetzen; Freiwilliges Soziales Jahr in den Feuerwehren ermöglichen; Bundesfreiwilligendienst in den Feuerwehren konsequent ausbauen; Einführung eines Feuerwehrdienstausweises im Scheckkartenformat. Perspektive 2: Nachwuchsgewinnung Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat eine Imagekampagne erarbeitet, um die Öffentlichkeit für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr zu sensibilisieren und neue Mitglieder zu akquirieren. Innerhalb der im Jahr 2012 gestarteten und 2013 fortgesetzten landesweiten Imagekampagne sind in einem weiteren Schritt 2014 wirksame Werbestrategien zur Nachwuchsgewinnung entwickelt worden. Ziel ist dabei auch, dass die kulturelle, weltanschauliche und religiöse Vielfalt in den Feuerwehren selbstverständlich wird. Perspektive 3: Aus- und Fortbildung Folgende Erweiterungen bei der Aus- und Fortbildung sind vorgesehen: Ein modernes Trainingsgelände mit angeschlossenem Technikzentrum wird am Standort Celle/Scheuen gebaut. Zudem wird der Standort Celle von 160 auf 200 Lehrgangsteilnehmer pro Woche aufgestockt. Der Standort Loy wird auf einen Lehrgangsbetrieb mit 80 Lehrgangsteilnehmern pro Woche erweitert. Für den ersten Bauabschnitt werden Finanzmittel in Höhe von 37,8 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die Fertigstellung der Bauaktivitäten für den 1. Bauabschnitt ist für das Jahr 2020 geplant. Weitere Ansätze: Länderübergreifend werden unter Federführung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Leitlinien und Empfehlungen für die Förderung des Ehrenamts im Zivil- und Katastrophenschutz entwickelt. Die Rettungsmedaille wird als Zeichen der Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens erfolgreich durchgeführte Rettung aus Lebensgefahr verliehen. Der "Preis für Zivilcourage" wird als Gemeinschaftsaktion vom Niedersächsischen Innenministerium, Landespräventionsrat, Vertretern der Printmedien, Rundfunk-/TV Sendern und der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH an drei Preisträger verliehen, die sich durch zivilcouragiertes Handeln ausgezeichnet haben. Das Land entsendet wie in den Vorjahren eine Bürgerdelegation zu den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit bestehend aus 15 Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich engagiert und bis dahin keine offizielle Ehrung erhalten haben Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz Mit dem am 01.11.2011 in Kraft getretenen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wurden die ehrenamtlichen Tätigkeiten in den kommunalen Parlamenten attraktiver und effektiver ausgestaltet. Die neue Kommunalverfassung sieht einerseits Entlastungen in der Gremienarbeit vor und stärkt andererseits die Einflussmöglichkeiten der Abgeordneten sowie der Mitglieder in Orts- und Stadtbezirksräten. Kontakt: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Lavesallee 6 30169 Hannover Tel: 0511/120-6258 Fax: 0511/120-6555 E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de Zur Website des Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Nach oben
Mitglied im Landesbeirat Niedersachsen-Ring Niedersächsische Landesschulbehörde Die Niedersächsische Landesschulbehörde ist die Schulbehörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums. Die Behördenleitung hat ihren Sitz in Lüneburg. Aufsicht als Aufgabe Die Niedersächsische Landesschulbehörde nimmt die Aufsicht über die allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen und die Studienseminare wahr. Im Rahmen von Fachaufsicht, Rechtsaufsicht und Dienstaufsicht sind dies: Beratung und Unterstützung Steuerung und Gestaltung Intervention Regionalabteilungen der Landesschulbehörde befinden sich in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück. Darüber hinaus gibt es den Regionalabteilungen zugeordnete Außenstellen. Der Regionalabteilungsbezirk Hannover umfasst die Region Hannover sowie die Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg/Weser und Schaumburg. Kontakt Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Hannover Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover Tel. 0511-106 60 00 E-Mail: service-h@nlschb.niedersachsen.de Web: Nds. Landesschulbehörde Nach oben
Mitglied im Landesbeirat Niedersachsen-Ring Landeshauptstadt Hannover Kontakt Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Soziales der Stadt Hannover Hamburger Allee 25 30161 Hannover Tel.: 05 11 16 84 04 48 E-Mail: 50.5engagiert@hannover-stadt.de Web: Fachbereich Soziales der Stadt Hannover Nach oben
Mitglied im Landesbeirat Niedersachsen-Ring Niedersächsisches Finanzministerium Kontakt: Niedersächsisches Finanzministerium Schiffgraben 10 30159 Hannover Telefon: 0511 120-0 E-Mail: pressestelle@mf.niedersachsen.de E-Mail: pressestelle@ml.niedersachsen.de Internet: www.mf.niedersachsen.de Nach oben