Viele Bürgerinnen und Bürger üben für gemeinnützige Vereine ehrenamtliche Tätigkeiten aus und erhalten hierfür in manchen Fällen Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und ggf. auch Ersatz des Verdienstausfalls.
Mit dem "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement weiter entbürokratisiert und flexibilisiert worden, um steuerbegünstigten Organisationen und ehrenamtlich Tätigen zu ermöglichen, ihre gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe noch besser wahrzunehmen. Daraus ergeben sich neue Pauschalen für Freibeträge. mehr
Das Niedersächsische Landesamt für Steuern hat einen Frage-Antwort-Katalog zum Bereich Gemeinnützigkeit erstellt. Er enthält Informationen für Körperschaften und ehrenamtlich Tätige.
Zusätzlich beinhaltet der Katalog Muster für eine Vereinssatzung, für eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Zuwendungsbestätigung.
Direktlink: Informationen zu Gemeinnützigkeit und Spendenrecht
Am 1. März 2013 hat der Bundesrat das Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz machte die steuerlichen Vorschriften handhabbarer und gewährt den Vereinen eine höhere zeitliche Flexibilität bei der Verwendung ihrer Mittel Zusätzlich wurdendie Pauschalen rückwirkend ab 1. Januar 2013 maßvoll angehoben.
Weitere Informationen über das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (Ehrenamtsstärkungsgesetz) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de.
Download: Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) vom 21. März 2013
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Engagiert in Niedersachsen –
der landesweite Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeit
Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN)
Beratung und Unterstützung für ältere Menschen
Selbsthilfe
Unterstützung des freiwilligen Engagements im Selbsthilfe-
bereich
Mehrgenerationenhäuser
Lebendiges und generations-
übergreifendes Miteinander