Hannover, 25.09.2020. Viele Vereine sind durch Corona in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Ab sofort können sie bei der Region Hannover eine Unterstützung beantragen.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie haben viele Vereine an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gebracht. Ab sofort können Vereine, die durch Corona in Not geraten sind, bei der Region Hannover sogenannte Billigkeitsleistungen beantragen – dabei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss.
Die Regionsversammlung hat am Dienstag, 22. September 2020, eine entsprechende Richtlinie zur Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen beschlossen. Insgesamt stehen damit 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Zuschüsse sind explizit für ehrenamtliche Organisationen gedacht, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu spüren bekommen haben, etwa weil Einnahmen weggebrochen sind, während die finanziellen Verpflichtungen weiterliefen. Die Billigkeitsleistungen beziehen sich auf tatsächlich entstandene Kosten zwischen dem 15. März 2020 und dem 31. August 2020. Personalkosten oder der Ausfall von Spenden werden nicht ersetzt. Maximal werden pro Antragssteller 10.000 Euro gewährt.
Voraussetzungen
Antragstellende Vereine müssen drei Voraussetzungen erfüllen:
Direktlink: Antragsunterlagen auf der Website der Region Hannover
Der Antrag muss mit allen Unterlagen bis 30. November 2020 per Post gesendet werden an:
Region Hannover
Team Gremien und Repräsentation
Hildesheimerstr. 20
30169 Hannover
Quelle: Website Region Hannover
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