Hannover, 25.01.2021. Digitale und analoge Angebote der Selbsthilfe können ab sofort gleichberechtigt durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.
Die ab dem 01.01.2021 gültige Fassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung berücksichtigt die Förderung analoger wie auch digitaler Angebote der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), welches bereits seit dem 01.01.2020 in Kraft ist, machte eine inhaltliche Anpassung des Leitfadens erforderlich.
Angebote der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe basieren auf dem freiwilligen Zusammenschluss von Menschen, die eine chronische Erkrankung oder Behinderung haben bzw. als Angehörige betroffen sind. Charakteristisch für das Selbsthilfeprinzip ist der regelmäßige und selbstbestimmte Austausch Betroffener sowie Angehöriger in Gruppen, um die persönliche Lebensqualität zu verbessern.
Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und ihrer Verbände zielt darauf ab, die Selbsthilfe in der Vielfalt ihrer Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen und dabei auch die neueren Entwicklungen der Selbsthilfe und ihre zunehmende Digitalisierung zu berücksichtigen.
Um dem gerecht zu werden, wird im Rahmen der GKV-Selbsthilfeförderung nun sowohl die Nutzung von analogen Angeboten als auch die Nutzung von digitalen Angeboten und Anwendungen gleichberechtigt unterstützt. Durch die Förderung digitaler Anwendungen wird ermöglicht, sich orts- und zeitunabhängig miteinander auszutauschen und zu informieren.
Die Fördermittel der GKV werden in zwei Förderstränge aufgeteilt:
Die Fördergrundsätze traten mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft. Sie wurden in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen entwickelt und werden bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt.
Quelle: Website GKV Spitzenverband
Versicherungsschutz im Ehrenamt
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