Berlin, 25.02.2008. Ehrenamtliche, die in gemeinnützigen Organisationen in »herausgehobener Weise Verantwortung« übernehmen, können nun auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für sich in Anspruch nehmen.
Bislang war dieser Schutz nur Ehrenamtlichen in Wahlämtern vorbehalten. Diese Ausweitung ergibt sich durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz, das am 13. Februar im Kabinett der Bundesregierung beraten wurde. Zudem können auch Menschen, die sich in Parteien freiwillig engagieren, diesen Schutz in Anspruch nehmen. Grundlage der Ausweitungen sind Änderungen im Siebten Sozialgesetzbuch (§ 6 Abs. 1 Nr. 3). Die Begründungen finden sich im Gesetzentwurf auf den Seiten 64/65.
Den Entwurf des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes gibt es hier.
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Engagiert in Niedersachsen –
der landesweite Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeit
Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN)
Beratung und Unterstützung für ältere Menschen
Selbsthilfe
Unterstützung des freiwilligen Engagements im Selbsthilfe-
bereich
Mehrgenerationenhäuser
Lebendiges und generations-
übergreifendes Miteinander