Als ehrenamtlich/freiwillig aktive Bürgerin oder aktiver Bürger in Niedersachsen werden Sie sich bestimmt schon einmal besorgt gefragt haben: "Was ist eigentlich, wenn sich jemand zum Beispiel beim freiwilligen Einsatz im Naturschutz verletzt? Oder was droht einer ehrenamtlichen Leiterin einer Jugendgruppe, wenn ein Kind verunglückt?"
Solche Fragen würden im Alltag der Freiwilligenarbeit zum Problem werden, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz bestehen würde. Dabei geht es um den Schutz vor Unfällen, aber auch der Haftungsschutz, falls Dritte in ihrer Gesundheit oder ihren Rechten verletzt werden sollten.
Private Versicherung
Wenn sich die ehrenamtlich Tätige privat gegen Unfälle und Haftpflichtverletzungen versichert haben, besteht meist kein Grund zur Sorge.
Versicherung bei öffentlichen Aufgaben
Auch bei allen Aktiven, die auf Grund von öffentlichen Aufgaben ehrenamtlich arbeiten, besteht ausreichender Versicherungsschutz.
Versicherung in bürgerschaftlichem Engagement ist immer gegeben
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit den VGH-Versicherungen Rahmenverträge abgeschlossen, durch die die Niedersachsen in der Freizeit bei ihrem bürgerschaftlichen Engagement gegen Unfälle versichert sind und auch einen subsidiären Haftpflichtversicherungsschutz genießen.
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Engagiert in Niedersachsen –
der landesweite Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeit
Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN)
Beratung und Unterstützung für ältere Menschen
Selbsthilfe
Unterstützung des freiwilligen Engagements im Selbsthilfe-
bereich
Mehrgenerationenhäuser
Lebendiges und generations-
übergreifendes Miteinander