Die Klosterkammer Hannover fördert Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche.
Förderfähig sind fachliche Schulungen und Fortbildungen durch Praxisreflexion, beispielsweise Supervision. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Tätigkeit der Ehrenamtlichen, die an der Qualifizierung teilnehmen, im niedersächsischen Fördergebiet der Klosterkammer stattfindet.
Ihre Qualifizierungsmaßnahme passt zu ehrenWERT., wenn sie einen vorhandenen Bedarf deckt, Qualität und Nachhaltigkeit der ehrenamtlichen Arbeit verbessert und einen persönlichen Gewinn für die Ehrenamtlichen darstellt.
Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen müssen einer ehrenamtlichen Tätigkeit dienen und einen der folgenden Förderzwecke der Klosterkammer erfüllen:
Eine Ausnahme bilden Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Vorstandsarbeit, beispielsweise in Rechnungslegung, in Menschenführung oder im Vereinsrecht. Für diese können auch Institutionen gefördert werden, die nicht unmittelbar der Verwirklichung der drei Stiftungszwecke Kirche, Bildung und Soziales dienen.
Zu 100 Prozent übernehmen wir die Ausgaben für Fortbildungen von Ehrenamtlichen. Dabei sind alle Ausgaben förderfähig, die direkt für die Qualifizierungsmaßnahme anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Referentenhonorare, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Ausgaben zur Bewerbung der Qualifizierungsmaßnahme.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften, zum Beispiel eingetragene Vereine, oder juristische Personen des öffentlichen Rechts wie beispielsweise Kommunen und Kirchengemeinden.
Mehr Informationen zum Förderprogramm ehrenWERT. finden Sie unter
www.klosterkammer-ehrenwert.de.