Hannover, 18.05.2018. Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Auf Vereinsvorstände kommen damit neue Pflichten zu. Eine Checkliste will helfen.
Inhaltlich schreibt die DS-GVO im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort und entwickelt diese weiter. Folgende Grundsätze prägen die DS-GVO:
Zusätzlich werden mit der DS-GVO neue Transparenzanforderungen eingeführt: Stärkung der Rechte auf
Erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten für Vereine
Für die Verantwortlichen in den Vereinen bedeutet das erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten, um der Rechenschaftspflicht des Art. 5 Abs. 2 DS-GVO zu genügen.
Checkliste
Für die Umstellung auf die DS-GVO wird die aktuelle "Checkliste für Vereine" des Landesschutzbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen empfohlen.
Download: Checkliste für Vereine
Darüber hinaus wird die Broschüre "Datenschutz im Verein" auf Grundlage der neuen Rechtslage derzeit aktualisiert. Sie finden diese in Kürze auf der der Internetseite https://www.lfd.niedersachsen.de
Kontakt
Jens Thurow
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Büro der LfD/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Tel. 0511- 120 4523
Fax 0511- 120 4599
E-Mail:jens.thurow@lfd.niedersachsen.de
Quelle: Pressemitteilung Landesschutzbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Weitere Informationen: Website Landeschutzbeauftragte