Köln, 17.12.2004. Kolpingwerk heißt neuen Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt gut.
Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland begrüßt den durch Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2005 beschlossenen neuen Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich gewählte Mandatsträger in gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Organisationen. Er sieht darin Dank und Anerkennung für all jene, die sich entscheidend für das soziale Gesicht unserer Gesellschaft engagieren. Mit diesem Meilenstein auf dem Weg zu einer Bürgergesellschaft ist durch den Gesetzgeber nach Auffassung des Kolpingwerkes ein erster und wichtiger Schritt in die richtige Richtung gegangen worden.
Durch das "Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter" wird für gewählte Ehrenamtsträger eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit über die Berufsgenossenschaft eröffnet. Dadurch werden persönliche Risiken bei der Ausübung von Ehrenämtern abgesichert.
Erwerbsarbeit, Familienarbeit und ehrenamtliche Arbeit sind für das Kolpingwerk gleichwertig. Gerade auch deshalb braucht ehrenamtliches Engagement Strukturen, Kompetenzen und Qualifizierung. Bundes- und Landesregierungen sind deshalb aufgefordert, besonders die Qualifizierung ehrenamtlicher Arbeit finanziell zu fördern.
Im Kolpingwerk Deutschland engagieren sich über 25000 ehrenamtliche Leitungskräfte. Es ist mit seinen über 270000 Mitgliedern einer der größten katholischen Sozialverbände.
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Engagiert in Niedersachsen –
der landesweite Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeit
Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN)
Beratung und Unterstützung für ältere Menschen
Selbsthilfe
Unterstützung des freiwilligen Engagements im Selbsthilfe-
bereich
Mehrgenerationenhäuser
Lebendiges und generations-
übergreifendes Miteinander