Weiter zum InhaltZur Hauptnavigation

Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)

Wenn Sie ein Vorhaben durchführen möchten, das lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklärt und nachhaltige Entwicklungsziele verfolgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderbereich Kunst & Kultur, Politische Bildung & Demokratie
Förderberechtigte Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verein, Verband
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Antragsfrist bis zum 30.6. bzw. 30.11.
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH

Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Telefon 0800 188 71 88 (Hotline)
Email feb@engagement-global.de
Webseite https://www.engagement-global.de/
Weiterführende Links Direktlink zum Programm
Volltext

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Gruppen und Netzwerke bei der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit.

Sie erhalten die Förderung für Projekte im Inland, darunter

  • Seminare
  • Tagungen
  • Unterrichtseinheiten
  • Projekttage
  • Kampagnen
  • Ausstellungen
  • entwicklungspolitisches Theater
  • andere Formen innovativer Bildungsarbeit

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Erstanträgen maximal EUR 10.000 für ein Kalenderjahr.

Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die Gesamtsumme der Fördermittel darf dabei aber nicht mehr als 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.


Zusätzliche Informationen

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, unter anderem

  • eingetragene gemeinnützige Vereine (Nichtregierungsorganisationen),
  • Netzwerke von Organisationen oder gemeinnützige Organisationen,
  • rechtsfähige Stiftungen,
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kirchen, Museen, Bibliotheken und Universitäten,
  • gemeinnützige GmbH, wenn sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind und gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG) sowie
  • gemeinnützige Unternehmergesellschaften, wenn sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation ist steuerlich anerkannt.
  • Ihr Projekt stellt die Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern sowie die Verflechtungen zwischen diesen Ländern und den OECD-Staaten thematisch dar.
  • Ihr Projekt macht die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen in den Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern sichtbar.
  • Ihr Projekt zeigt Bürgerinnen und Bürgern, wie sie sich entwicklungspolitisch relevant engagieren können.
  • Ihr Projekt richtet sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Lehrkräfte, Dozentinnen und Dozenten und andere Bildungsakteure der schulischen und außerschulischen Bildung sowie an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Breitenwirkung für Entwicklungspolitik erzielen.
  • Sie erbringen mindestens einen Eigenanteil von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Zurück zur Liste