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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum

Wenn Sie eine ambulante Pflegeeinrichtung in Niedersachsen betreiben und die Pflege in ländlichen Gebieten stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderbereich Seniorinnen, Senioren & Pflege
Förderberechtigte Kommune, Unternehmen
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Antragsfrist 30.09.
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Osnabrück
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
Ansprechperson Team 6 SL 1
Telefon 0541 5845-343
Email team6sl1@ls.niedersachsen.de
Webseite https://soziales.niedersachsen.de/startseite/
Weiterführende Links Link zur Website des Programms
Volltext

Maßnahmen in den folgenden Schwerpunkten sind förderfähig:

- Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, z. B. durch die Entwicklung arbeitnehmerorientierter Arbeitsmodelle

Maßnahmen zur Stärkung des Führungsverhaltens

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten

Imagekampagnen zur Personalgewinnung

Anpassung der personellen oder strukturellen Ausstattung oder der Arbeitsprozesse an spezifische Versorgungsbedarfe vor Ort

- Vernetzung, z. B. durch die Implementierung von sektorenübergreifenden Versorgungs- und Qualifizierungskonzepten

- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte, z. B. durch betriebliche Informations- und Beratungsangebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Pflegekräften

- die Einrichtung und Erprobung von Betreuungsangeboten für die Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen der Beschäftigten

- Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die finanzielle Förderung ist auf einen Betrag von 40.000,00 € je Pflegedienst pro Kalenderjahr begrenzt.

Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10% der geplanten Ausgaben leisten.

Das Projekt darf maximal 12 Monate dauern.


Zusätzliche Informationen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Sie als Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen mit Sitz in Niedersachsen.
  • Sie müssen mit Ihrer Maßnahme eine nachhaltige strukturelle Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege ermöglichen.
  • Die Mehrzahl Ihrer Pflegestandorte muss in Niedersachsen, jedoch außerhalb der Landeshauptstadt und anderer größerer niedersächsischer Städte liegen.
  • Sie müssen eine tarifgerechte Entlohnung für alle Ihre Beschäftigten sicherstellen.

Rechtsgrundlage

Download Richtlinie
https://soziales.niedersachsen.de/download/116937/Richtlinie.pdf​​​​​​​


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