Fördermitteldatenbank
Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Wenn Sie eine ambulante Pflegeeinrichtung in Niedersachsen betreiben und die Pflege in ländlichen Gebieten stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. | |
Förderbereich | Seniorinnen, Senioren & Pflege |
Förderberechtigte | Kommune, Unternehmen |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung |
Antragsfrist | 30.09. |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Osnabrück Iburger Straße 30 49082 Osnabrück |
Ansprechperson | Team 6 SL 1 |
Telefon | 0541 5845-343 |
team6sl1@ls.niedersachsen.de | |
Webseite | https://soziales.niedersachsen.de/startseite/ |
Weiterführende Links |
Link zur Website des Programms
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Volltext | Maßnahmen in den folgenden Schwerpunkten sind förderfähig: - Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, z. B. durch die Entwicklung arbeitnehmerorientierter Arbeitsmodelle Maßnahmen zur Stärkung des Führungsverhaltens Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten Imagekampagnen zur Personalgewinnung Anpassung der personellen oder strukturellen Ausstattung oder der Arbeitsprozesse an spezifische Versorgungsbedarfe vor Ort - Vernetzung, z. B. durch die Implementierung von sektorenübergreifenden Versorgungs- und Qualifizierungskonzepten - Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte, z. B. durch betriebliche Informations- und Beratungsangebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Pflegekräften - die Einrichtung und Erprobung von Betreuungsangeboten für die Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen der Beschäftigten - Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die finanzielle Förderung ist auf einen Betrag von 40.000,00 € je Pflegedienst pro Kalenderjahr begrenzt. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10% der geplanten Ausgaben leisten. Das Projekt darf maximal 12 Monate dauern. |
Zusätzliche Informationen | Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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Rechtsgrundlage | Download Richtlinie |