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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Förderung von Familienbildungsstätten

Wenn Sie in Niedersachsen eine Familienbildungsstätte betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Personalausgaben erhalten.
Förderbereich Integration, Kunst & Kultur, Seniorinnen, Senioren & Pflege
Förderberechtigte Bildungseinrichtung
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Antragsfrist 30.09. für das Folgejahr
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon 05121 30 40
Email PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
Webseite https://soziales.niedersachsen.de/startseite/
Weiterführende Links Download Förderrichtlinie (2020 - 2024)
Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Familienbildungsstätten, um gute Lebensbedingungen für Familien zu schaffen und zu erhalten und um Familien zu stärken.

  • Sie erhalten die Förderung für Ihre Personalausgaben für hauptberufliche pädagogische Fachkräfte.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Personalausgaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.


Zusätzliche Informationen

Die Förderung von Familienbildungsstätten ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie sind als freier Träger einer Familienbildungsstätte antragsberechtigt.

Sie müssen mit Ihrer Familienbildungsstätte ein Angebot vorhalten, das vor allem auch bildungsfernen Familien, Familien in belasteten Situationen und Familien mit Zuwanderungsbiografie zugänglich ist. Das Angebot müssen Sie mit der Kinder- und Jugendhilfe, mit Schulen und weiteren Partnern, zum Beispiel Wirtschaft und Vereinen, abstimmen.

Sie müssen mindestens 6 der folgenden Themenbereiche in das Programm Ihrer Familienbildungsstätte aufnehmen:

  • Erziehung und Elternschaft mit dem Ziel des gelingenden Aufwachsens,
  • Ehe, Partnerschaft und Familie,
  • Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf, Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Erwerbstätigkeit,
  • gesellschaftliche Teilhabe,
  • Fragen der Gesundheit,
  • Kompetenzen zur Lebensbewältigung in privaten Haushalten,
  • Medienkompetenz,
  • Gestaltung der Freizeit.
  • Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass mindestens 50 Prozent der Unterrichtsstunden in den ersten 6 genannten Themenbereichen durchgeführt werden. Dies soll überwiegend in eigener pädagogischer Verantwortung geschehen.


Sie müssen in Ihrer Familienbildungsstätte mindestens 2 hauptberufliche pädagogische Fachkräfte in Voll- oder Teilzeit beschäftigen. Diese müssen einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen. Außerdem müssen Sie über eigene Räume verfügen.

Ihre Familienbildungsstätte muss seit mindestens 2 Jahren bestehen. In dieser Zeit müssen Sie Ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen haben und diese auch auf Dauer gewährleisten können.

Der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss sich angemessen an Ihren Ausgaben für die Familienbildungsstätte beteiligen.


Rechtsgrundlage

Download Förderrichtlinie
​​​​​​​https://www.ms.niedersachsen.de/download/74551/Richtlinie_Familienfoerderung.pdf​​​​​​​


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