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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Landeskulturförderung

Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat im Jahr 2019 ein Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen aufgelegt. Das Programm richtet sich an Einrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als fünf eigenproduzierte Neuproduktionen pro Jahr durchführen.
Förderbereich Kunst & Kultur
Förderberechtigte Privatperson, Verein, Verband
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Leibnizufer 9
30169 Hannover
Ansprechperson Referat 34
Telefon 0511 12 00
Email poststelle@mwk.niedersachsen.de
Webseite https://www.mwk.niedersachsen.de
Weiterführende Links Landeskulturförderung
Volltext

Ziel und Gegenstand
Das Land Niedersachsen fördert Investitionen, auch im Bereich der Digitalisierung, und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.

Die Förderung erfolgt in den Bereichen:

  • Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen,
  • Förderung nichtstaatlicher Museen,
  • Förderung von Kunstschulen,
  • Förderung investiver Projekte soziokultureller Einrichtungen,
  • Förderung von Musik,
  • Förderung freier Theater und Tanztheater.

Zudem werden folgende Stipendien vergeben:

  • Jahresstipendium bildende Kunst,
  • Jahresstipendium Musik,
  • Literaturstipendium.

Ziel ist es, die kulturelle Angebotsvielfalt zu erhöhen und Einrichtungen bei der Entwicklung neuer Vermittlungsformate zu unterstützen.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Träger kultureller Einrichtungen in Niedersachsen bzw. im Fall von Stipendien Künstler in den jeweiligen Bereichen.

Voraussetzungen

  • Die Fläche der zu fördernden Einrichtung darf nicht mehr als 500 m2 betragen.
  • In der Einrichtung dürfen maximal drei hauptamtliche Mitarbeiter tätig sein oder nicht mehr als fünf eigenproduzierte Neuproduktionen im Jahr durchgeführt werden.


Des Weiteren gelten die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderkriterien.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt je nach Förderbereich zwischen 5.000 und 50.000 EUR pro Projekt.

Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 34, zu richten.

Weitere Informationen zum Online-Antragsverfahren und zu den jeweiligen Antragsfristen können im Internet abgerufen werden.

Quelle
Informationen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Stand April 2021.

Wichtige Hinweise
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat im Jahr 2019 ein Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen aufgelegt. Das Programm richtet sich an Einrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als fünf eigenproduzierte Neuproduktionen pro Jahr durchführen. Projektanträge mit einer Summe von 1.000 bis 25.000 EUR können direkt bei den regional zuständigen Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt werden, die die jeweiligen Antragsstichtage festlegen. Projektanträge mit Fördersummen zwischen 25.000 und 200.000 EUR konnten in der vierten Runde bis zum 30. Juni 2021 beim MWK eingereicht werden. Die Ausschreibung kann im Internet abgerufen werden.

Die Kulturförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur erfolgt auf Basis der drei Säulen „Institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen”, „Projekt- und Programmförderung” sowie „Regionale Kulturförderung”.

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