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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Kulturelle Filmförderung: Förderung Stoffentwicklung für programmfüllende Dokumentarfilme beantragen

Wenn Sie ein künstlerisch herausragenden programmfüllenden Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.
Förderbereich Kunst & Kultur
Förderberechtigte Unternehmen, Verein, Verband
Förderart
Fördermittelgeber Bundesregierung
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Referat K 35
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin
Telefon 03018 68 14 31 09
Email K35@bkm.bund.de
Webseite https://www.bkm.bund.de
Weiterführende Links Filmförderung
Volltext

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Entwicklungen von produktionsreifen projektgerechten Beschreibungen für dokumentarische Filmvorhaben mit bis zu EUR 20.000.

Neben der besseren Ausarbeitung und Entwicklung von Kino-Dokumentarfilmstoffen dient die Förderung dem Ziel, Finanzierungs- und Produktionspartner zur weiteren Projektentwicklung und späteren Realisierung des Filmvorhabens zu gewinnen. Der Fokus der Stoffentwicklungsförderung liegt auf thematisch anspruchsvollen Kinoprojekten mit innovativem und individuellem Ansatz zur Umsetzung.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • wenn Ihr Projekt bereits anderweitig gefördert wird
  • für Projekte, die im Rahmen der Hochschulausbildung entstehen

Förderfähige Kosten sind:

  • Autorenhonorar in angemessener Höhe
  • Kosten für Rechteerwerb und Rechtsberatung
  • Recherche- und Archivkosten, sofern die entstandenen Kosten nachweisbar sind
  • Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) und Teilnahmegebühren für Projektpräsentationen auf Filmfachmessen; beides muss nachweislich im direkten Zusammenhang mit der Stoffentwicklung stehen
  • Übersetzungskosten
  • Kosten für die Erstellung eines Teasers oder Trailers
  • Honorar für Dramaturgische Beratung
  • Kosten für die Erstellung von Marketing- und Auswertungskonzepten und -materialien

Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektkosten zu tun haben.

Ihren Antrag reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis für den laufenden Prozess:

Sie müssen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über Ihren Produktionsprozess auf dem Laufenden halten.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:

Über die verschiedenen Filmförderungen durch die BKM können Sie weitere Gelder für Filmprojekte erhalten.


Zusätzliche Informationen

Fristen

Antragstellung: vor Projektbeginn
Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

Rechtliche Voraussetzungen
Anträge können stellen: Regisseur/-in, sofern er bereits einen programmfüllenden Dokumentarfilm vorweisen kann, der im Kino, auf Festivals oder im Fernsehen ausgewertet wurde

Weitere Voraussetzungen: Sie müssen eine Produktionsfirma für Ihr Projekt gewonnen haben und dies mit einer entsprechenden Absichtserklärung nachweisen können


Rechtsgrundlage

Richtline für die kulturelle Filmförderung der BKM


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