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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement - Gute Nachbarschaft

Mit dieser Landesförderung sollen in der Stadtentwicklung innovative Projekte zur Stärkung der Integration und Teilhabe finanziell unterstützt werden. Ziele der modellhaften Förderung sind die Vermeidung sozialer Brennpunktbildung sowie die Strukturverbesserung und städtebauliche Aufwertung, die Sicherung des sozialen Zusammenhalts und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe.
Förderbereich Bürgerschaftliches Engagement, Integration
Förderberechtigte Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Fördergebiet
Organisation Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon 0511 30 03 1-0
Email info@nbank.de
Webseite https://www.nbank.de/
Weiterführende Links Weitere Informationen zum Programm
Antragsunterlagen zum Download
Volltext

Die Bewerbung für die Fördermittelerfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs. Die Teilnahme am Wettbewerb ist erforderlich.

  • Modellprojekte, die zur Förderung der Integration und der Teilhabe mit Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement Nachbarschaften und Wohnquartiere stärken
  • Auslobung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Projektauswahl durch Jury.
  • Zuschuss bis maximal 75% der förderfähigen Ausgaben, maximale Förderhöhe 60.000 Euro für ein Projekt und 120.000 Euro für mehrere Projekte
  • Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate.

Zusätzliche Informationen

Förderung

1. Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements, insbesondere

  • Aufbau bzw. Weiterentwicklung einer Anlaufstelle vor Ort mit „Kümmerer“-, Vernetzungs-, Beratungs- und Vermittlungsfunktionen,
  • Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Beteiligung, Förderung von Selbsthilfe und Partizipation,
  • Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation durch den Auf- und Ausbau bzw. die Umsetzung geeigneter Kooperationsstrukturen mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Sportvereinen, anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Gemeinde,
  • Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, Abbau von Konflikten und Stärkung der Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Quartier und Wohngebiet,
  • Lokale Anlaufstelle mit bedarfsgerechter Beratung zu unterschiedlichen Fragestellungen, bzw. Vermittlung zu Diensten und Angeboten,
  • Schaffung und Einrichtung von Räumen der Begegnung zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts,
  • Vorbereitung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Wohnungsqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums einschließlich kriminalpräventiver Maßnahmen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Ansehens des Wohnquartiers und zur Öffentlichkeitsarbeit.

2. Bei Projekten, bei denen Gemeinwesenarbeit oder Quartiersmanagement bereits etabliert sind, sind insbesondere auch folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Unterstützung von Freiwilligeninitiativen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch niedrigschwellige Angebote für alle Generationen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit der Gemeinwesenarbeit mit weiteren Akteuren vor Ort und in der Gesamtkommune,
  • Maßnahmen zur Bildung und Unterstützung ehrenamtlicher Trägerorganisationen für Mobilitätsangebote einschließlich investiver Maßnahmen
  • Maßnahmen nach Ziffer 1 zur Verstetigung der aufgebauten Strukturen.
  • Fördervoraussetzung für Projekte nach Ziffer 2 ist, dass ehrenamtliche oder professionelle Strukturen der Gemeinwesenarbeit oder des Quartiersmanagements gemäß Ziffer 1 bereits etabliert sind.

Förderberechtigt

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise)
  • juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck (z. B. gGmbH)
  • Verbände der Wohlfahrtspflege
  • kirchliche Organisationen und Kammern
  • Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise können die Zuwendung an Letztempfangende im Projektgebiet weiterleiten
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