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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

„Was einer allein nicht kann, schaffen viele.“ Dieser von Friedrich Wilhelm Raiffeisen formulierte genossenschaftliche Grundgedanke ist nach wie vor aktuell. Er beschreibt das Wesen einer Sozialgenossenschaft, die sich als Unternehmensform anbietet, um für sich selbst und andere soziale Aufgaben zu übernehmen.
Förderbereich Bürgerschaftliches Engagement
Förderberechtigte Bildungseinrichtung, Hochschule
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon 0541 / 5845 - 345
Email PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
Webseite https://soziales.niedersachsen.de
Weiterführende Links Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Download
Volltext

Gute Beispiele für Sozialgenossenschaften sind

  • gemeinschaftliche Wohnprojekte,
  • ambulant betreute Wohngemeinschaften,
  • Dorfläden,
  • Bürgerbusse,
  • Kinos und Gaststättengenossenschaften,
  • Senioren- und Nachbarschaftshilfen
  • Stadtteilgenossenschaften.

Sie zeigen, wie Bürgerinnen und Bürger eigeninitiativ, solidarisch und mit einer Menge kreativer Ideen Lösungen für ihre sozialen Bedürfnisse finden und sich dabei selbst einbringen können.

Unterstützt wird die Gründung einer Sozialgenossenschaft in Form einer Zuwendung bis zu einer Höhe von 6.000,- Euro.

Gefördert werden Gründungskosten, zum Beispiel

  • Ausgaben für Mitgliederwerbung und Infoveranstaltungen,
  • Beratung und Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung,
  • die Gründungsversammlung,
  • Erstellung des Gründungsgutachtens,
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister,
  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen, die für den Gründungsprozess notwendig sind.
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