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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Projekte zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung

Wenn Sie Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderbereich Bürgerschaftliches Engagement, Integration
Förderberechtigte Bildungseinrichtung, Hochschule
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Ast. Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Ansprechperson z. Hd.Herrn Weigelt
Telefon 04131/15-32 35
Email poststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
Webseite https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/weitere_aufgaben/inklusionsprojekte_auf_kommunaler_ebene/foerderung-von-inklusionsprojekten-auf-kommunaler-ebene-146588.html
Weiterführende Links Download Förderrichtlinie
Volltext

Das Land Niedersachen unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Öffentlichkeit für Menschen mit Behinderungen und deren Rechte sensibilisieren und die Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen und die aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Sie erhalten die Förderung für Projekte

  • zum Schutz von Frauen und Kindern mit Behinderungen vor Gewalt und sexualisierter Gewalt,
  • zur Ermächtigung und Beteiligung,
  • zum Abbau von Barrieren sowie
  • zur Schaffung beziehungsweise Verbesserung der Teilhabe an Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sportangeboten.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Erarbeitung von Aktionsplänen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und die Durchführung von Inklusionskonferenzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent. Als Kommune mit Antrag auf Bedarfszuweisung erhalten Sie bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, dabei gilt ein Mindestbetrag von EUR 5.000 und ein Höchstbetrag von EUR 50.000.

Für gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts beträgt der Mindestbetrag EUR 2.500.


Zusätzliche Informationen

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts sowie Kommunen in Niedersachsen.
  • Als Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde werden Sie nicht gefördert.
  • Sie müssen das Projekt beziehungsweise die Maßnahme in Niedersachsen durchführen.

Rechtsgrundlage

Download Förderrichtlinie
​​​​​​​https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/source/csh-da-filter%21cf02ce3e83b4a8d7ad1312e84fe1aae417067e8b--WKDE_LTR_0000003520%2329e14f2f9ccc369dbd9e9ff8bbe5f163​​​​​​​


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