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Stiftungen in Niedersachsen

Schlömer-Stiftung für Lebenshilfe

Stiftungszweck

Zweck
1. Förderung von Kindern und Jugendlichen, die nach fachlichem Urteil ihre Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausschöpfen können z.B. wegen unzureichender familiärer Bedingungen. Das kann außer im Schul- und Ausbildungsbereich auch durch Hilfen geschehen, die zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Eine Förderung können auch Institutionen erhalten, die fachlich anerkannt sind und diese Hilfe Kindern und Jugendlichen gewähren.
2. Förderung eines Kulturpreises für besondere künstlerische Leistungen.
3. Ergänzende Hilfen an ältere Menschen, um diesen die häusliche Pflege zu ermöglichen, damit sie eigenständig und in Selbstbestimmung ihren Lebensabend gestalten können, auch Zuwendungen, die zur aufbauenden seelischen Befindlichkeit beitragen(Lesestunden bei Sehbehinderten, verständnisvolle Gespräche etc.).
4. Unterstützung von Selbsthilfegruppen u.a. aus dem sozialen Bereich.
5. Allgemeine Wohltätigkeits- und Missionszwecke u.a. durch Gewährung von Einzelbeihilfen.
6. Finanzielle Förderung zukunftsorientierter gemeinnütziger Projekte, generationsübergreifende Wohnanlagen mit altersgerechter Versorgung und Kinderbetreuung.
7. Betreuung der Stifter Bärbel und Ewald Schlömer bei Pflegebedürftigkeit in Eigenständigkeit und Selbstversorgung sowie Pflege und Erhaltung des Grabes der Stifter auf dem Gertrudenfriedhof in Oldenburg.

Themen

Bildung und Erziehung, Kinder, Jugendliche & Familie, Kunst & Kultur, Seniorinnen, Senioren & Pflege, Wohltätige Zwecke

Antragstellung, Zustiftung

Antragstellung: möglich
Zustiftung: nicht möglich

Stiftungssitz

Schlömer-Stiftung für Lebenshilfe
Humboldtstraße 33
26121 Oldenburg

Kontakt