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Recht auf Reparatur soll kommen

Berlin. Der "Runde Tisch Reparatur" und 24 Organisationen begrüßen zwar die im Koalitionsvertrag von der Bundesregierung angekündigte Umsetzung des Rechts auf Reparatur.

Logos der Partner der Reparatur-Initiativen

Wirklich wirksam können die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen jedoch nur werden, wenn die Voraussetzungen für einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang zum Reparaturmarkt geschaffen werden. Ein Recht auf Reparatur ist das Recht der Eigentümerin einer Sache, diese Sache selbst zu reparieren oder durch eine Fachperson ihrer Wahl reparieren zu lassen.  Dieses Recht kann am Ende aber nur verwirklicht werden, wenn Hersteller oder Inverkehrbringer z.B. Ersatzteile und Reparaturinformationen auch zur Verfügung stellen.

Die bessere Reparierbarkeit von Produkten, Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen und verpflichtende Update-Zeiträume sind wichtige Maßnahmen, um die Lebensdauer unserer Produkte zu verlängern. Dadurch wird es möglich Ressourcen zu schonen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, Verbraucher*innen zu entlasten und das reparierende Handwerk zu fördern. Der Reparatursektor, der seit vielen Jahren schrumpft, muss zukunftsfähig gemacht werden. Hierfür braucht es Maßnahmen sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene.

Deshalb fassen der Runde Tisch Reparatur und die unterzeichnenden Organisationen ihre Empfehlungen für eine wirksame Umsetzung des Rechts auf Reparatur in einem Forderungspapier zusammen. Wir empfehlen der neuen Bundesregierung, allen voran dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium, sich schnellstmöglich und gemeinsam mit der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten für folgende Maßnahmen zur Stärkung der Reparatur einzusetzen

Download: Positionspapier Runder Tisch "Umsetzung Recht auf Reparatur" (PDF, 0,4 MB)

Quelle: Website Reparatur-Initiativen