Ehrenamtliche rechtliche Betreuung
Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten. Sie wurde 1992 eingeführt und durch die Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 weiterentwickelt.
Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für volljährige Personen eingerichtet, die aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können (§ 1814 BGB). Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie erforderlich ist und andere Hilfen – etwa eine Vorsorgevollmacht – nicht ausreichen. Gegen den freien Willen der betroffenen Person darf grundsätzlich keine Betreuung angeordnet werden.
Rechtliche Betreuung bietet zugleich ein verantwortungsvolles Aufgabenfeld für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten und die notwendige Zeit und persönliche Eignung mitbringen.
Die Betreuerin oder der Betreuer übernimmt die rechtliche Vertretung in denjenigen Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Beschluss ausdrücklich festgelegt werden. Das können zum Beispiel sein:
- Vermögenssorge (Kontoverwaltung, Regelung des Zahlungsverkehrs),
- Gesundheitssorge (Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten, Einwilligung in medizinische Maßnahmen),
- Aufenthaltsbestimmung (Regelung von Wohn- oder Heimangelegenheiten),
- Behördenangelegenheiten (Antragstellungen, Schriftverkehr).
Die rechtliche Betreuung ist keine praktische Alltags- oder Pflegehilfe. Sie bedeutet rechtliche Vertretung und Unterstützung in festgelegten Bereichen. Dabei steht seit der Reform 2023 der Wille der betreuten Person besonders im Mittelpunkt. Ziel ist es, die Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten und die betroffene Person bei der eigenständigen Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.
Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden?
Betreuerinnen und Betreuer können grundsätzlich geeignete volljährige Personen werden. In der Praxis werden Betreuungen ganz überwiegend ehrenamtlich geführt – häufig durch nahe Angehörige oder Personen aus dem persönlichen Umfeld der betroffenen Person.
Ein Teil der Betreuungen wird beruflich übernommen, zum Beispiel durch Mitarbeitende von anerkannten Betreuungsvereinen oder durch selbständig tätige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Eine berufliche Betreuung soll in der Regel nur dann eingerichtet werden, wenn keine geeignete Person zur Verfügung steht, die bereit ist, die Aufgabe ehrenamtlich zu übernehmen.
Gesetzlich festgelegte formale Berufsabschlüsse sind für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer nicht vorgeschrieben. Wichtig ist die persönliche Eignung. Kenntnisse und Erfahrungen etwa aus dem kaufmännischen, sozialen, verwaltungsrechtlichen oder gesundheitlichen Bereich können hilfreich sein. Auch Erfahrungen im Zusammenleben mit älteren oder beeinträchtigten Menschen sind von Vorteil. Oft reichen jedoch Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Lebenserfahrung sowie die Bereitschaft, sich in neue Aufgaben einzuarbeiten.
Der notwendige Zeitaufwand richtet sich nach Art und Umfang der übertragenen Aufgabenkreise und kann sehr unterschiedlich sein. Die konkrete Ausgestaltung wird durch den gerichtlichen Beschluss bestimmt und orientiert sich am individuellen Bedarf der betreuten Person.
Dringender Bedarf
Wegen der steigenden Zahl der Betreuungen haben die Betreuungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte zunehmend Probleme, geeignete Personen zu finden, die eine solche Aufgabe übernehmen könnten. Denn viele alte Menschen und Hochbetagte haben keine nahen Angehörigen mehr oder jedenfalls nicht mehr in der Nähe.
Wie werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützt?
Die örtlichen Betreuungsbehörden sowie die anerkannten Betreuungsvereine unterstützen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Sie führen in die Aufgaben ein, beraten bei Fragen zur praktischen Umsetzung, bieten Fortbildungen an und ermöglichen den Austausch mit anderen Engagierten.
Seit der Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 ist die Beratung und Begleitung Ehrenamtlicher gesetzlich weiter gestärkt worden. Ziel ist es, die Qualität der Betreuung zu sichern und die ehrenamtlich Tätigen fachlich zu unterstützen.
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Aufwendungen. Alternativ können sie eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. Diese beträgt derzeit 450 Euro pro Jahr und Betreuung.
Link zur Adressdatenbank der Betreuungsstellen für Ehrenamtlich Betreuende
Sie haben Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung?
Wenn Sie zu den Menschen zählen, die sich freiwillig engagieren möchten, sollten Sie die Möglichkeit erwägen, sich als ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder Betreuer zu betätigen. Wenn Ihr Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung geweckt ist, finden Sie in einer eigenen Datenbank des Freiwilligenservers die anerkannten Betreuungsvereine.
Downloads und Links
Merkblatt zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Das amtliche Merkblatt des Landes Niedersachsen informiert über Anspruch, Höhe und steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung nach §§ 1877, 1878 BGB. Die jährliche Pauschale beträgt derzeit 450 Euro pro Betreuung. Zum Download über das Niedersächsische Justizportal
Betreuungsrecht – Informationen und Muster (Bundesministerium der Justiz)
Die Broschüre bietet eine verständliche Übersicht zur rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Sie richtet sich an Betroffene, Angehörige und ehrenamtlich Engagierte. Zur Broschüre des Bundesministeriums der Justiz
Amtliche Vordrucke zum Betreuungsrecht (Niedersachsen)
Auf dem Justizportal Niedersachsen stehen zahlreiche aktuelle Formulare und Merkblätter zum Download bereit, unter anderem:
- Antrag auf Einrichtung einer Betreuung
- Vermögensverzeichnis
- Berichtsbögen
- Merkblätter für Betreuerinnen und Betreuer
Zur Übersicht der amtlichen Vordrucke
Informationsmaterial zum Betreuungsrecht in verschiedenen Sprachen
Mehrsprachige Informationsangebote zum Betreuungsrecht sind unter anderem über Betreuungsvereine und spezialisierte Einrichtungen erhältlich. Sie unterstützen insbesondere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte beim Verständnis der rechtlichen Regelungen. Weitere Informationen beim Niedersächsischen Justizministerium