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Infos zur Ehrenamtskarte

Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen ist ein Zeichen der Anerkennung für großes ehrenamtlichen Engagement. Sie wird von den teilnehmenden Kommunen gemeinsam mit dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen vergeben. Es ist eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern.


Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb?

Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation).
Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen oder Bremen aus oder wohnen dort und sind außerhalb Niedersachsens oder Bremens ehrenamtlich tätig.

Oder

Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleiter:in Card). Dann können Sie ebenfalls die Ehrenamtskarte erhalten. Im Antragsformular können Sie das entsprechend ankreuzen und benötigen dann keinen Nachweis der geleisteten Stunden. 

Oder

Sie sind aktiv engagiert bei der Freiwilligen Feuerwehr und verfügen über eine abgeschlossene Truppmannausbildung I oder sind freiwillig aktiv als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit jeweils abgeschlossener Grundausbildung. Sie benötigen keinen Nachweis von Stunden, sondern weisen die Ausbildung nach.


Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

Sie können die Ehrenamtskarte über ein Online-Formularauf dem FreiwilligenServer Niedersachsen digital beantragen. Das Formular gilt auch für die Beantragung im Bundesland Bremen.

Beantragung Ehrenamtskarte


Wie läuft die Beantragung ab?

Digitale Beantragung der Ehrenamtskarte

  1. Sie stellen Ihren Antrag über das Online-Formular im Freiwilligenserver.
  2. Ihr Antrag gelangt zu Ihrer Organisation / Ihrem Verein.
  3. Die Organisation prüft die Richtigkeit Ihrer Angaben.
  4. Sie werden über das Ergebnis der Prüfung per E-Mail informiert.
  5. Sobald die Organisation die Angaben bestätigt, gelangt der Antrag digital zu Ihrer zuständigen Kommune.
  6. Die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres Antrags wird dort geprüft.
  7. Bei positiver Prüfung wird der Antrag an die Niedersächsische Staatskanzlei geleitet.
  8. Dort wird Ihre Ehrenamtskarte gedruckt.
  9. Die gedruckte Karte wird dann an die Kommune geschickt.
  10. Sie erhalten die Karte von Seiten der Kommune.

Schriftliche Beantragung der Ehrenamtskarte

  1. Sie stellen den Antrag über das Online-Formular im Freiwilligenserver.
  2. Sie erzeugen am Ende des Formulars ein PDF.
  3. Sie drucken das Antrags-PDF aus.
  4. Sie unterschreiben den Antrag und lassen ihn von Ihrer Organisation unterschreiben.
  5. Sie senden die Unterlagen an die Adresse der zuständigen Kommune auf dem Ausdruck.
  6. Die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihres Antrags wird dort geprüft.
  7. Bei positiver Prüfung wird der Datensatz an die Niedersächsische Staatskanzlei geleitet.
  8. Dort wird Ihre Ehrenamtskarte gedruckt.
  9. Die gedruckte Karte wird dann an die Kommune geschickt.
  10. Sie erhalten die Karte von Seiten der Kommune.

Wie lange ist die Karte gültig?

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.


Welche Vergünstigungen gibt es?

Ehrenamt ist attraktiv! Von der Ehrenamtskarte profitieren Sie in ganz Niedersachsen und Bremen, denn sie ist landesweit und länderübergreifend gültig. Sie finden die Vergünstigungen in der Datenbank im Freiwilligenserver
Vor Ort erkennen Sie Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, oft an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen.


Haben Sie Fragen?

Fragen zur Ehrenamtskarte beantworten Ihnen gerne die Ansprechpersonen in den teilnehmenden Kommunen. 

Oder Sie wenden sich einfach an die 

Niedersächsische Staatskanzlei
Nicole Sieling
Planckstraße 2
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120-67 15
Fax: (0511) 120-99 67 15
E-Mail: nicole.sieling@stk.niedersachsen.de