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Infos zur Ehrenamtskarte

Was ist die Ehrenamtskarte?

Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.

Was sind die Voraussetzungen für den Erwerb?

  • Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
  • Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
  • Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Juleica sind, können Sie ebenfalls die Ehrenamtskarte erhalten. Im Antragsformular können Sie das entsprechend ankreuzen und benötigen dann keinen Nachweis der Stunden. 

Achtung: Erleichterte Beantragung während der Corona-Pandemie möglich!

Wenn Sie nur aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Ihre sonst übliche Einsatzzeit nicht erreichen und somit die Voraussetzungen für den Erhalt der Niedersächsischen Ehrenamtskarte nicht erfüllen können oder konnten, sollen Sie dennoch die Ehrenamtskarte erhalten bzw. verlängern können. Beantragen Sie die Karte im Formular, wie es dort vorgegeben ist. Lassen Sie sich dann von Ihrer Organisation schriftlich die Einschränkung durch Corona bestätigen.

    Wie lange ist die Karte gültig?

    Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.

        Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

        Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Sie erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist.
        Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Sie können den Antrag für die Ehrenamtskarte über ein Online-Formularim FreiwilligenServer Niedersachsen ausfüllen und ausdrucken. Das Formular gilt auch für die Beantragung der Ehrenamtskarte für das Bundesland Bremen.

        Welche Vergünstigungen gibt es?

        Ehrenamt ist attraktiv! Von der Ehrenamtskarte profitieren Sie in ganz Niedersachsen und Bremen, denn sie ist landesweit gültig. Sie finden die Vergünstigungen in der Datenbank im Freiwilligenserver.
        Vor Ort erkennen Sie Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, oft an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen.

        Haben Sie Fragen?

        Wir beantworten sie gern:
        Niedersächsische Staatskanzlei
        Nicole Sieling
        Planckstraße 2
        30169 Hannover
        Telefon: (0511) 120-67 15
        Fax: (0511) 120-99 67 15
        E-Mail: nicole.sieling@stk.niedersachsen.de


        Zusammengefasste Informationen finden Sie auch im Flyer zur Ehrenamtskarte