Versichert im Ehrenamt
1. Gut versichert im Ehrenamt
Wer sich ehrenamtlich engagiert, soll dabei gut abgesichert sein. Je nach Tätigkeit besteht Versicherungsschutz bereits gesetzlich, über den Verein oder eine Organisation oder über eine private Versicherung. Für freiwillig Engagierte, bei denen dieser Schutz nicht greift, hat das Land Niedersachsen zusätzliche Rahmenverträge abgeschlossen.
2. Versicherungsschutz des Landes Niedersachsen
Haftpflichtversicherung
Ehrenamtlich Engagierte in Niedersachsen sind haftpflichtversichert, wenn sie bei ihrer Tätigkeit Personen verletzen oder Sachen beschädigen und keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. Mehr
Unfallversicherung
Ehrenamtlich Engagierte in Niedersachsen sind bei Unfällen während ihrer Tätigkeit sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt. Mehr
Pkw-Einsatzversicherung – neu seit 1. September 2026
Wer für sein ehrenamtliches Engagement den privaten Pkw nutzt, ist seit dem 1. September 2026 zusätzlich abgesichert. Versichert sind Unfallschäden am eigenen Fahrzeug bis zu 30.000 Euro sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts. Mehr
3. Datenschutzverstöße im Ehrenamt
Auch bei Datenschutzverstößen können ehrenamtlich Engagierte in Niedersachsen abgesichert sein. Der Rahmenvertrag des Landes schützt freiwillig Tätige vor Schadenersatzansprüchen, die durch eine Verletzung von Datenschutzvorschriften entstehen. Für Vereine selbst gilt dieser Versicherungsschutz jedoch nicht.
Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige
Der niedersächsische Rahmenvertrag umfasst auch Schäden, die Dritten durch Datenschutzverstöße freiwillig Engagierter entstehen können. Mehr
Wichtig für Vereine
Der Versicherungsschutz des Landes gilt für die ehrenamtlich tätigen Personen, schützt aber nicht den Verein als juristische Person. Mehr
4. Gesetzliche und weitere Unfallversicherung
Viele ehrenamtlich Tätige sind bereits gesetzlich unfallversichert. Darüber hinaus bestehen je nach Tätigkeit weitere Möglichkeiten der Absicherung.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Viele ehrenamtlich Engagierte sind bei ihrer Tätigkeit bereits gesetzlich unfallversichert. Wer dazugehört, welche Tätigkeiten versichert sind und was im Schadensfall gilt, erläutert die Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Download der Broschüre
Freiwillige Versicherung über die VBG
Für bestimmte ehrenamtlich Tätige, die nicht bereits gesetzlich unfallversichert sind, bietet die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eine freiwillige Versicherung an. Dies betrifft unter anderem Tätigkeiten für bestimmte gemeinnützige Organisationen, Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften und Parteien. Mehr
Allgemeine Informationen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt
A) Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche
Ehrenamtlich Engagierte in Niedersachsen sind haftpflichtversichert, wenn sie bei ihrer Tätigkeit Personen verletzen oder Sachen beschädigen und keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. mehr
B) Unfallversicherung für Ehrenamtliche
Ehrenamtlich Engagierte in Niedersachsen sind bei Unfällen während ihrer Tätigkeit sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt. mehr
Downloads
- Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsschutz aus dem Ehrenamtsrahmenvertrag (PDF)
- Flyer: Versicherungsschutz im Ehrenamt - Mehr Sicherheit für freiwillig Engagierte
(PDF, Hrsg.: Niedersächsische Staatskanzlei) - Infobroschüre Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement"
(PDF, Hrsg.: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
5. Weitere Informationen und Kontakt
Fragen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt
Bei Fragen zu den Rahmenverträgen des Landes Niedersachsen:
Niedersächsische Staatskanzlei
Nicole Sieling
Planckstraße 2
30169 Hannover
E-Mail: Nicole.Sieling@stk.niedersachsen.de
Zum Versicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte berät die VGH:
VGH Versicherungen
Schiffgraben 4
30159 Hannover
VGH-Ehrenamts-Hotline: 0511 362 25 66
E-Mail: ehrenamt@vgh.de
Weitere Informationen
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Die Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert darüber, wer im Ehrenamt gesetzlich unfallversichert ist und welche Leistungen der Versicherungsschutz umfasst.
Download: Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“
Freiwillige Versicherung über die VBG
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet für bestimmte ehrenamtlich Tätige eine freiwillige Unfallversicherung an. Auf den Seiten der VBG finden Sie Informationen zu Voraussetzungen, Versicherungsschutz und Anmeldung.
Mehr zur freiwilligen Versicherung bei der VBG
Fragen und Antworten zum Ehrenamtsrahmenvertrag
Wer ist über die Rahmenverträge des Landes Niedersachsen versichert? Wann greift der Versicherungsschutz und welche Leistungen werden erbracht? Die häufigsten Fragen zum Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz werden in den FAQ beantwortet.
Download: Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsschutz aus dem Ehrenamtsrahmenvertrag