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Energiepreiskrise: Vereine werden entlastet

Berlin. Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen angesichts der Preisentwicklungen an den Energiemärkten gelten auch für gemeinnützige Einrichtungen.

Geld und Rechner

Angesichts der kritischen Preisentwicklungen an den Energiemärkten und den daraus resultierenden verheerenden Folgen für Verbraucher wurden einige staatliche Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe, welches am 19.11.2022 in Kraft getreten ist.

Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen, profitieren von der Soforthilfe. Ihnen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen.

Unabhängig vom Jahresverbrauch sind unter anderem auch gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Kindertagesstätten, andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Leistungserbringer der Eingliederungshilfe zur Inanspruchnahme der Dezember-Soforthilfe berechtigt.

Direktlink: Das Vereins- und Stiftungszentrum erklärt die Hintergründe und Zusammenhänge

Quelle: Website Soziokultur Niedersachsen