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Stiftungen in Niedersachsen

Bürgerstiftung für den Landkreis Uelzen

Stiftungszweck

a) Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung und kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung,
b) Förderung der Jugend- und der Altenhilfe
c) Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare  Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten
sowie die Förderung der Denkmalpflege. Die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, die Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung kultureller Einrichtungen wie Theater und Museen sowie kultureller Veranstaltungen wie Konzerte und Kunstausstellungen ein. 
d) Förderung des Sports,
e) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
f) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundes-
naturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes,
g) Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten,
h) Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der Bekämpfung von Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen,
i) Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
j) Förderung der Rettung aus Lebensgefahr,
k) Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung,
l) Förderung des Tierschutzes,
m) Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz,
n) Förderung für Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene,
o) Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen,
p) Förderung des Schutzes von Ehe und Familie,
q) Förderung der Kriminalprävention,
r) Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde,
s) Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 23 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke.
 

Themen

Bildung und Erziehung, Denkmalschutz, Gesundheitswesen, Heimatpflege, Integration, Kinder, Jugendliche & Familie, Kunst & Kultur, Natur- & Umweltschutz, Seniorinnen, Senioren & Pflege, Sport, Tierschutz, Wohlfahrtswesen, Wohltätige Zwecke

Antragstellung, Zustiftung

Lokale Stiftung
Antragstellung: möglich
Zustiftung: möglich

Stiftungssitz

Bürgerstiftung für den Landkreis Uelzen
Veerßer Straße 42
29525 Uelzen