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Stiftungen in Niedersachsen

Bürgerstiftung Hildesheim

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist es, die Entwicklung der Stadt Hildesheim und das Wohl ihrer Einwohner in folgenden Bereichen nachhaltig zu fördern:  Erziehung und Bildung, Forschung und Lehre,  Kunst und Kultur,  Natur- und Umweltschutz , Stadtgestaltung und Denkmalschutz, Jugend- und Altenpflege,  Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere die Förderung der von ihnen betreuten Selbsthilfegruppen, Mildtätigkeit zugunsten von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind,  Kriminalprävention und  Beschaffung von Mitteln für gemeinnützige Einrichtungen, die diese Zwecke verfolgen, und für eigene Projekte der Bürgerstiftung Hildesheim. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb Hildesheims gefördert werden.
(2) Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die finanzielle und/oder operative Förderung von Vorhaben im Sinne des Stiftungszwecks, die von anderen gemeinnützigen, steuerbegünstigten Einrichtungen durchgeführt werden, b) die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen, die solche Zwecke verfolgen, c) eigene Projekte der Stiftung im Sinne der in Absatz 1 genannten Zwecke, d) Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Stiftungsgedankens in der Bevölkerung.
(3) Die Stiftungszwecke müssen nicht in gleichem Maße und nicht gleichzeitig verwirklicht werden.

Themen

Bildung und Erziehung, Bürgerschaftliches Engagement, Denkmalschutz, Hilfsbedürftige Menschen, Kinder, Jugendliche & Familie, Kunst & Kultur, Natur- & Umweltschutz, Seniorinnen, Senioren & Pflege, Wissenschaft und Forschung

Antragstellung, Zustiftung

Lokale Stiftung
Antragstellung: möglich
Zustiftung: möglich

Stiftungssitz

Bürgerstiftung Hildesheim
Eckemekerstraße 36
31134 Hildesheim