Stiftungen in Niedersachsen
Bürgerstiftung Hildesheim
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist es, die Entwicklung der Stadt Hildesheim und das Wohl ihrer Einwohner in folgenden Bereichen nachhaltig zu fördern: Erziehung und Bildung, Forschung und Lehre, Kunst und Kultur, Natur- und Umweltschutz , Stadtgestaltung und Denkmalschutz, Jugend- und Altenpflege, Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere die Förderung der von ihnen betreuten Selbsthilfegruppen, Mildtätigkeit zugunsten von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, Kriminalprävention und Beschaffung von Mitteln für gemeinnützige Einrichtungen, die diese Zwecke verfolgen, und für eigene Projekte der Bürgerstiftung Hildesheim. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb Hildesheims gefördert werden.
(2) Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die finanzielle und/oder operative Förderung von Vorhaben im Sinne des Stiftungszwecks, die von anderen gemeinnützigen, steuerbegünstigten Einrichtungen durchgeführt werden, b) die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen, die solche Zwecke verfolgen, c) eigene Projekte der Stiftung im Sinne der in Absatz 1 genannten Zwecke, d) Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Stiftungsgedankens in der Bevölkerung.
(3) Die Stiftungszwecke müssen nicht in gleichem Maße und nicht gleichzeitig verwirklicht werden.
Themen
Antragstellung, Zustiftung
Zustiftung: möglich
Stiftungssitz
Eckemekerstraße 36
31134 Hildesheim