Stiftungen in Niedersachsen
Dorothea Holtmeyer-Stiftung
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres geistigen, körperlichen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und für solche, die durch die Maschen des sozialen Netzes gefallen oder auch von sozialen Sicherungssystemen abhängig sind. Ebenso unterstützt und gefördert werden sollen Waisen, Kinder und Jugendliche aus zerrütteten Familien (Sozialwaisen, Straßenkinder) sowie Kinder, deren Eltern im Gefängnis sitzen, schwerkranke Kinder mit begrenzter Lebenserwartung und Kinder, deren Eltern kein Geld für eine Schulbildung haben. Ebenso können Einrichtungen der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheits- und des Wohlfahrtswesens sowie steuerbegünstigter Organisationen, die ihrerseits Behinderten, Kranken, Gebrechlichen, Armen und in sonstiger Weise hilfsbedürftigen Personen helfen, unterstützt werden.
Themen
Antragstellung, Zustiftung
Zustiftung: möglich
Stiftungssitz
Am Landgericht 2
49074 Osnabrück