Stiftungen in Niedersachsen
Heidi und Hans-Jürgen Hänsch Stiftung
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Kinderschutzes und durch die Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien, insbesondere Waisen und Halbwaisen. Dazu gewährt die Stiftung insbesondere nach Ableben des Stifters Patenschaften und Stipendien an die vorstehend benannten Personenkreise. Zu Lebzeiten des Stifters wird der Stiftungszweck insbesondere durch Spenden an entsprechend tätige Organisationen verwirklicht. Nebenzweck der Stiftung ist die Versorgung der nächsten Angehörigen des Stifters. Die Zuwendungen an die nächsten Angehörigen dürfen insgesamt jedoch ein Drittel des jährlichen Einkommens der Stiftung nicht überschreiten (§ 58 Nr. 5 AO).
Themen
Antragstellung, Zustiftung
Zustiftung: keine Angabe
Stiftungssitz
Spechtweg 5
49770 Herzlake