11.01.2021. Eine gute Nachricht zum Jahresbeginn: Der Bundestag hat eine Reihe steuerlicher Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet und damit steuerliche Erleichterungen und weniger Bürokratie für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht:
Höhere Pauschalen
Zum 1. Januar 2021 steigt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.
Höhere Freigrenzen, mehr Zeit für die Mittelverwendung und Erleichterung von Kooperationen
Gemeinnützige Zwecke erweitert
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird in der Abgabenordnung die Anzahl der gemeinnützigen Zwecke erhöht. Damit sind nun auch Vereine und andere Körperschaften im steuerlichen Sinne gemeinnützig, wenn sie u.a. folgende Zwecke verfolgen:
Quelle: Website Bundesfinanzministerium
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Engagiert in Niedersachsen –
der landesweite Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeit
Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN)
Beratung und Unterstützung für ältere Menschen
Selbsthilfe
Unterstützung des freiwilligen Engagements im Selbsthilfe-
bereich
Mehrgenerationenhäuser
Lebendiges und generations-
übergreifendes Miteinander