Weiter zum InhaltZur Hauptnavigation

Ehrenamtliche rechtliche Betreuung

Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der Vormundschaft über Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft nach früherem Recht getreten. Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können (§ 1896 BGB).

Rechtliche Betreuung bietet ein Aufgabenfeld für Menschen, die gern eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit übernehmen möchten und, etwa nach Eintritt in den Ruhestand, auch die Zeit dazu haben. Die Betreuerin oder der Betreuer übernimmt die rechtliche Vertretung für die hilfsbedürftige Person in denjenigen Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden. Das können zum Beispiel sein:

  • Vermögenssorge (Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr),
  • Gesundheitssorge (Arztgespräche, Einwilligung in medizinische Maßnahmen),
  • Aufenthaltsbestimmung (Heim- oder Krankenhauseinweisung),
  • Behördenangelegenheiten (Antragstellungen).

Der Begriff "rechtliche Betreuung" bedeutet, dass die Betreuerin oder der Betreuer selbst keine tatsächliche Hilfe leisten muss, sondern dafür zuständig ist, diese zu organisieren.


    Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden?

    • Ehrenamtliche, ganz überwiegend nahe Angehörige der Betroffene.
    • Ein kleinerer Teil der Betreuungen wird beruflich geführt: von Mitarbeitern der Betreuungsvereine oder freiberuflich tätigen Betreuern.
      Eine Betreuung soll in der Regel nur dann durch Berufsbetreuer geführt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die bereit ist, die Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen.

    Bestimmte Anforderungen sieht das Gesetz zwar nicht vor, Kenntnisse und Erfahrungen etwa aus dem kaufmännischen oder sozialen Bereich, aus dem Verwaltungs- oder Gesundheitsbereich oder aus dem Zusammenleben mit alten oder behinderten Angehörigen können aber von Vorteil sein. Oft reichen aber auch Einfühlungsvermögen, Lebenserfahrung und die Bereitschaft, Neues zu lernen, aus. Der erforderliche Zeitaufwand hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der übertragenen Betreuung ab und kann individuell abgestimmt werden.


    Dringender Bedarf

    Wegen der steigenden Zahl der Betreuungen haben die Betreuungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte zunehmend Probleme, geeignete Personen zu finden, die eine solche Aufgabe übernehmen könnten. Denn viele alte Menschen und Hochbetagte haben keine nahen Angehörigen mehr oder jedenfalls nicht mehr in der Nähe.


    Wie werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützt?

    Betreuungsstellen und auch Betreuungsvereine kümmern sich um die Ehrenamtlichen. Sie führen in das Amt ein, beraten, bilden fort und bieten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.
    Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer erhalten wahlweise Ersatz für ihre Aufwendungen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung von zur Zeit 399 Euro pro Jahr und Betreuung.

    Link zur Adressdatenbank der Betreuungsstellen für Ehrenamtlich Betreuende


    Sie haben Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung?

    Wenn Sie zu den Menschen zählen, die sich in unserem Gemeinwesen freiwillig engagieren möchten, sollten Sie die Möglichkeit erwägen, sich als ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder Betreuer zu betätigen. Wenn Ihr Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung geweckt ist, finden Sie in einer eigenen Datenbank des Freiwilligenservers die anerkannten Betreuungsvereine.


    Downloads und Links

    Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen nach §§1835,1835a BGB für ehrenamtliche Betreuer/innen und Berufsbetreuer/innen (Stand 2021) (PDF, 0,2 MB)

    Betreuungsrecht - Unterstützung bei Behinderung oder Krankheit (PDF, 1 MB) 
    Die Broschüre des Niedersächischen Justizministeriums gibt eine Übersicht aller Themen rund um das Betreuungsrecht.

    Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuer/innen (PDF, 2 MB)
    Die Broschüre ist eine Handreichung des Niedersächsischen Justizministeriums zu Erläuterung und Erleichterung der Arbeit. Themen unter anderem sind Rechtsstellung, Aufgabenkreis, Checklisten und Musterschreiben.

    Amtliche Vordrucke - Betreuungsrecht
    Häufig benötigte amtliche Vordrucke zum Ausfüllen und Ausdrucken zum Themengebiet Betreuungsrecht auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal