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EU-Parlament stimmt für europäischen Verein

Brüssel. Das EU-Parlament hat am 13. März 2024 den Vorschlag der EU-Kommission zu einer neuen Richtlinie für ein EU-weites Vereinsrecht angenommen.

EU-Flagge wehend

Am 13. März 2024 hat das EU-Parlament den Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Richtlinie zum EU-weiten Vereinsrecht angenommen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, eine klare Rechtsform für "European Cross Border Associations (ECBA)" zu schaffen. ECBA ermöglicht gemeinnützigen Vereinen und NGOs, ihre Aktivitäten im europäischen Binnenmarkt grenzübergreifend durchzuführen.

Die ECBA würde etwa 310.000 gemeinnützige Vereine in mehreren EU-Mitgliedstaaten vertreten und weiteren 185.000 gemeinnützigen Organisationen potenziell grenzüberschreitende Aktivitäten ermöglichen. Die Richtlinie stärkt nicht nur die Demokratie in Europa, sondern schafft auch ein gleiches Spielfeld für verschiedene Akteur:innen und betont die Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements im europäischen Kontext.

Obwohl das Parlament bereits zugestimmt hat, ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen. Die Richtlinie für European Cross-Border Associations (ECBA) wird voraussichtlich nach der Europawahl und unter der neuen Ratspräsidentschaft von Ungarn in den Trilog zwischen Kommission, Parlament und den Regierungen der Mitgliedsstaaten gehen. Für die Annahme der Richtlinie ist eine Mehrheit der Mitgliedsländer erforderlich, keine Einstimmigkeit

Quelle: Website Zivilgesellschaft ist gemeinnützig