Weiter zum InhaltZur Hauptnavigation

Entlastung für niedersächsische Vereine: Land übernimmt GEMA-Gebühren

Hannover. Förderung für ehrenamtliche Organisationen in Niedersachsen: Bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr ohne Kosten für Musiknutzung

Symbolbild

Die Landesregierung Niedersachsen hat einen wichtigen Schritt zur Unterstützung des Ehrenamts gemacht: Ab dem 1. November 2024 übernimmt das Land die GEMA-Gebühren für bis zu vier musikalische Veranstaltungen pro Jahr und Verein. Mit dieser Entlastung werden gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen, die sich häufig ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren, finanziell unterstützt.

Durch die Kostenübernahme sollen Vereine, die Musik bei ihren Veranstaltungen nutzen, entlastet werden. Musik spielt bei Festen, Treffen und Veranstaltungen eine wichtige Rolle, schafft Atmosphäre und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Für das laufende Jahr stehen fast 167.000 Euro zur Verfügung; ab dem kommenden Jahr wird der Betrag auf bis zu eine Million Euro jährlich erhöht.

Diese neue Regelung entstand durch einen Pauschalvertrag zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, betont: „Von dieser Vereinbarung profitieren alle Seiten. Die Musikschaffenden, die häufig von ihrer Kunst leben sowie die vielen ehrenamtlich arbeitenden Vereine und Organisationen in Niedersachsen. Ganz besonders möchte ich den großen Stellenwert des Ehrenamtes für unsere Gesellschaft betonen, denn eine starke Demokratie lebt von aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die im Sinne des Gemeinwohls mitgestalten. Sie bringen unterschiedliche Menschen zusammen, sorgen für soziale Bindungen und tragen zu stabilen demokratischen Strukturen bei. Dieses Engagement müssen wir nach Kräften unterstützen!“ 

Niedersächsische Sportvereine, die im Landessportbund (LSB) organisiert sind, profitieren bereits von einer separaten Vereinbarung und sind deshalb von den Gebühren befreit.

Einige Voraussetzungen sind zu beachten: Die Veranstaltung muss vorab online angemeldet werden, der Eintritt muss frei sein, die Fläche darf maximal 500 Quadratmeter betragen, und bei Live-Musik muss eine Setlist eingereicht werden. Die GEMA hat hierfür ihr Onlineportal optimiert, um den Anmeldeprozess einfach und effizient zu gestalten.

Mit der neuen Regelung reiht sich Niedersachsen in eine wachsende Anzahl an Bundesländern ein, die Vereine bei GEMA-Gebühren entlasten. Auch Bayern und Thüringen haben ähnliche Verträge mit der GEMA abgeschlossen. Weitere Informationen zur Anmeldung und zu den Voraussetzungen bietet die GEMA auf ihrer Website an.

Quelle: Pressemitteilung