Fördermitteldatenbank
Förderung der anerkannten Betreuungsvereine
Wenn Sie als Betreuungsverein in Niedersachsen tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. | |
Förderbereich | Seniorinnen, Senioren & Pflege |
Förderberechtigte | Verein, Verband |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Niedersächsisches Justizministerium |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg Richard-Wagner-Platz 1 26135 Oldenburg |
Telefon | 0441 22 00 |
olgol-Poststelle@justiz.niedersachsen.de | |
Webseite | http://www.olg-oldenburg.niedersachsen.de |
Weiterführende Links |
Link zur Website mit Förderunterlagen und Anträgen
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Volltext | Förderung der anerkannten Betreuungsvereine Zweck und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die von den anerkannten Betreuungsvereinen nach § 15 Betreuungsrechtsorganisationsgesetz (BtOG) wahrzunehmenden Aufgaben (Querschnittsaufgaben) aufgrund des § 4 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR) und nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Ziel und Gegenstand der Förderung Antragsberechtigte Voraussetzungen
Art und Höhe der Förderung
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Zusätzliche Informationen | Antragsverfahren Anträge sind - möglichst unter Verwendung der nebenstehenden Antragsformulare - unter Berücksichtigung der jeweiligen Fristen an die Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg zu richten. Die Fristen ergeben sich aus den unterschiedlichen Antragsformularen. |
Rechtsgrundlage | Richtlinie |