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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Hilfen für Familien mit behinderten, chronisch- und schwerstkranken sowie pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwer erkrankter junger Menschen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderbereich Seniorinnen, Senioren & Pflege
Förderberechtigte Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verein, Verband
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Ansprechperson Außenstelle Lüneburg
Telefon 04131 150
Email PoststelleLSLueneburg@ls.niedersachsen.de
Webseite https://soziales.niedersachsen.de
Weiterführende Links Link zur Programmwebsite mit Antragsformular
Volltext

Das Land Niedersachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung und Betreuung für den o.g. Personenkreis in Niedersachsen.

Zweck der Förderung ist, die Versorgung und Betreuung von behinderten, chronisch- und schwerstkranken sowie pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr nachhaltig zu verbessern und die Fähigkeit der Familienangehörigen zu ihrer häuslichen Versorgung, Betreuung und Pflege zu erhalten.
Die geförderte Maßnahme soll zudem auf eine dauerhafte und nach Möglichkeit flächendeckende Umsetzung in Niedersachsen abzielen.

Gefördert werden insbesondere

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener bis zum vollendeten 20. Lebensjahr,
  • Maßnahmen zur Förderung oder zur Erhaltung der Fähigkeit der Familienangehörigen zur häuslichen Versorgung, Betreuung und Pflege der schwerstkranken Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Angehörige in diesem Sinne können auch nicht verwandte Privatpersonen sein.
  • bauliche Maßnahmen zum Aufenthalt von Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt der schwerstkranken Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Zuwendungsfähig sind

  • Maßnahmen in Einrichtungen und bei ambulanten Anbietern sowie Modellprojekte (einschließlich wissenschaftlicher Begleitung) von innovativem Inhalt zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und zur Verbesserung der Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener und zur Unterstützung ihrer Familien,
  • die Vernetzung von Angeboten (Ermöglichung oder Verstärkung der Zusammenarbeit unter den Beteiligten - Care-Management, Koordination von Hilfen - Case-Management), die einen nachhaltigen Bestand anstreben und erwarten lassen,
  • eine qualifizierte Fortbildung von Krankenpflege- und Pflegekräften oder anderen geeigneten beruflich qualifizierten Personen sowie von Angehörigen der Zielgruppe in Fragen der Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener
  • bauliche Maßnahmen bzw. investive Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener.

Zusätzliche Informationen

Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind natürliche und juristische Personen, die ihre Leistungen in Niedersachsen erbringen.

Zuwendungsvoraussetzungen:

Die Förderung erfolgt nur für Maßnahmen

  • zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung und zum Ausgleich regionaler Versorgungsunterschiede (quantitativ und qualitativ) oder
  • der interdisziplinären Zusammenarbeit in institutionalisierter Form.

Die zu fördernden Maßnahmen müssen

  • auf eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung und Betreuung der Zielgruppe abzielen und
  • mit fachlich geeigneten Kräften durchgeführt werden.

Zuwendungen nach dieser Richtlinie sind gegenüber sonstigen Leistungen von Bund, Land, Kommunen und gegenüber Leistungen der Sozialversicherungsträger nachrangig.

Höhe der Zuwendung:
Einzelheiten zur Berechnung der Zuwendungshöhe ergeben sich aus der Richtlinie.


Rechtsgrundlage

Richtlinie
Download Richtlinie: https://soziales.niedersachsen.de/download/152561/Richtlinie_Neufassung_ab_01.01.2020_.pdf


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