Fördermitteldatenbank
Förderung von Betreuungsvereinen
| Wenn Sie als Betreuungsverein in Niedersachsen tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. | |
| Förderbereich | Seniorinnen, Senioren & Pflege |
| Förderberechtigte | Verein, Verband |
| Förderart | |
| Fördermittelgeber | Niedersächsisches Justizministerium |
| Antragsfrist | 30.9. für das folgende Jahr |
| Fördergebiet | |
| Organisation | Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg Richard-Wagner-Platz 1 26135 Oldenburg |
| Telefon | 0441 2200 |
| OLGOL-Landesbetreuungsstelle@justiz.niedersachsen.de | |
| Webseite | https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/ |
| Weiterführende Links |
Förderung der anerkannten Betreuungsvereine
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| Volltext | Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit von Betreuungsvereinen. Sie erhalten als Betreuungsverein die Förderung für Personal- und Sachausgaben zur
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt höchstens EUR 28.800 pro Jahr. Darüber hinaus können Sie Zusatzförderungen nach bestimmten Kriterien erhalten. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das folgende Jahr über die für Sie örtlich zuständige Betreuungsbehörde im Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt beim Oberlandesgericht Oldenburg. Beachten Sie bitte, dass für Anträge auf Zusatzförderungen abweichende Fristen gelten. |