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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Förderung von Betreuungsvereinen

Wenn Sie als Betreuungsverein in Niedersachsen tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderbereich Seniorinnen, Senioren & Pflege
Förderberechtigte Verein, Verband
Förderart
Fördermittelgeber Niedersächsisches Justizministerium
Antragsfrist 30.9. für das folgende Jahr
Fördergebiet
Organisation Landesbetreuungsstelle bei dem Oberlandesgericht Oldenburg

Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Telefon 0441 2200
Email OLGOL-Landesbetreuungsstelle@justiz.niedersachsen.de
Webseite https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/
Weiterführende Links Förderung der anerkannten Betreuungsvereine
Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit von Betreuungsvereinen.

Sie erhalten als Betreuungsverein die Förderung für Personal- und Sachausgaben zur

  • planmäßigen Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer und zu deren erfolgreicher Motivierung, weitere ehrenamtliche Betreuungen zu übernehmen,
  • Einführung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in ihre Aufgaben,
  • Fortbildung und Beratung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer,
  • planmäßigen Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen,
  • Beratung bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen,
  • Ermöglichung eines Erfahrungsaustausches zwischen den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern,
  • Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
  • Schließung von Vereinbarungen mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, die keine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu der oder dem in Niedersachsen wohnhaften Betroffenen haben (formalisierte Begleitung).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt höchstens EUR 28.800 pro Jahr.

Darüber hinaus können Sie Zusatzförderungen nach bestimmten Kriterien erhalten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. für das folgende Jahr über die für Sie örtlich zuständige Betreuungsbehörde im Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt beim Oberlandesgericht Oldenburg. Beachten Sie bitte, dass für Anträge auf Zusatzförderungen abweichende Fristen gelten.

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