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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (Richtlinie FÖJ)

Wenn Sie als anerkannte Stelle in Niedersachsen das Freiwillige Ökologische Jahr durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderbereich Sonstige
Förderberechtigte Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Verein, Verband, Andere
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz
Hof Möhr, Fachbereich FÖJ
Zeißstraße 13
29640 Schneverdingen
Telefon 051 99 989 10
Email foej@nna.niedersachsen.de
Webseite https://www.4generation.de/
Weiterführende Links Servicestelle 4Generation beim Landesjugendring Niedersachsen e.V.
Formulare rund ums FÖJ
Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als anerkannte Stelle bei der Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). Über die Zulassung als anerkannte Stelle des FÖJ entscheidet die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz. Die Zulassung wird nur erteilt, wenn sich die entsprechende Stelle verpflichtet, für das Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge der Teilnehmenden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufzukommen.

Sie erhalten die Förderung für Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Teilnehmenden, vor allem für

  • Gewährung von Taschengeldern und
  • Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt monatlich pauschal zwischen EUR 390,00 und EUR 482,00. Die Höhe hängt davon ab, ob Sie freie Unterkunft und/oder Verpflegung gewähren.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA).

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