Fördermitteldatenbank
Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)
Wenn Sie in Niedersachsen in entsprechenden Einrichtungen die Gemeinschaft verschiedener Generationen und das nachbarschaftliche Leben fördern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. | |
Förderbereich | Seniorinnen, Senioren & Pflege |
Förderberechtigte | Kommune, Verein, Verband |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung |
Antragsfrist | Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das folgende Jahr |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Domhof 1 31134 Hildesheim |
Telefon | 05121 30 40 |
PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de | |
Webseite | https://soziales.niedersachsen.de/ |
Volltext | Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune oder Verband bei Maßnahmen, die das Miteinander der Generationen und das nachbarschaftliche Zusammenleben im Sozialraum stärken.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Mehrgenerationenhäusern mit Kofinanzierungszusage durch das Land Niedersachsen bis zur Hälfte der kommunalen Kofinanzierung des Bundesprogramms, wenn diese nach dem „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ gefördert werden. |
Zusätzliche Informationen | Die Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: |
Rechtsgrundlage | Download Richtlinie |