Fördermitteldatenbank
Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und außergewöhnlicher Maßnahmen im sozialen Bereich
Wenn Sie in Niedersachsen Aufgaben der Wohlfahrtspflege übernehmen oder außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. | |
Förderbereich | Seniorinnen, Senioren & Pflege |
Förderberechtigte | Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verein, Verband |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Osnabrück Iburger Straße 30 49082 Osnabrück |
Ansprechperson | Team 6SL1 |
Telefon | 0541 / 584 53 53 |
Team6SL1@ls.niedersachsen.de | |
Webseite | https://soziales.niedersachsen.de |
Weiterführende Links |
Förderung von Maßnahmen für Personen in außergewöhnlichen sozialen Problemlagen
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Volltext | Das Land Niedersachsen gewährt in Einzelfällen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen aus dem Landesanteil der Spielbankabgabe bzw. aus den Glücksspielabgaben. Zuwendungsfähig können Projekte in den folgenden Handlungsfeldern sein:
Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. |
Zusätzliche Informationen | Voraussetzungen:
Verfahren: |