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Fördermitteldatenbank

Hinweise zur Nutzung


Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen

Wenn Sie in Niedersachsen eine Bildungsveranstaltung für Jugendliche planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Förderbereich Bürgerschaftliches Engagement
Förderberechtigte Bildungseinrichtung, Hochschule
Förderart Zuschuss
Fördermittelgeber Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Fördergebiet Niedersachsen
Organisation Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1
26122 Hildesheim
Telefon 05121 30 40
Email PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de
Webseite https://soziales.niedersachsen.de/
Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen. Durch die Unterstützung können Sie die Teilnahmekosten senken und den Verdienstausfall ehrenamtlich tätiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgleichen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Bildungsveranstaltungen je nach Dauer zwischen EUR 7,50 und EUR 23,00 je Tag und Teilnehmenden.

Für den Ausgleich von Verdienstausfall beträgt Ihr Zuschuss bis zu EUR 100,00 für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Bei der Antragstellung müssen Sie die voraussichtliche Teilnehmendenzahl, die voraussichtliche Zuwendungshöhe und die von Ihnen vorgesehenen Themenbereiche angeben.

edersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen. Durch die Unterstützung können Sie die Teilnahmekosten senken und den Verdienstausfall ehrenamtlich tätiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgleichen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Bildungsveranstaltungen je nach Dauer zwischen EUR 7,50 und EUR 23,00 je Tag und Teilnehmenden.

Für den Ausgleich von Verdienstausfall beträgt Ihr Zuschuss bis zu EUR 100,00 für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Bei der Antragstellung müssen Sie die voraussichtliche Teilnehmendenzahl, die voraussichtliche Zuwendungshöhe und die von Ihnen vorgesehenen Themenbereiche angeben.

 Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Verband oder Verein bei der Durchführung von Bildungsveranstaltungen. Durch die Unterstützung können Sie die Teilnahmekosten senken und den Verdienstausfall ehrenamtlich tätiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgleichen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Bildungsveranstaltungen je nach Dauer zwischen EUR 7,50 und EUR 23,00 je Tag und Teilnehmenden.

Für den Ausgleich von Verdienstausfall beträgt Ihr Zuschuss bis zu EUR 100,00 für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Bei der Antragstellung müssen Sie die voraussichtliche Teilnehmendenzahl, die voraussichtliche Zuwendungshöhe und die von Ihnen vorgesehenen Themenbereiche angeb


Zusätzliche Informationen

Die Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind als Jugendverband antragsberechtigt, wenn Sie auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind.
  • Die Teilnehmenden Ihrer Bildungsveranstaltung müssen zwischen 12 und 27 Jahre alt sein.
  • Die meisten der Teilnehmenden an Ihrer Bildungsveranstaltung müssen aus Niedersachsen kommen.


Wird Ihre Maßnahme bereits anderweitig gefördert, erhalten Sie keine Unterstützung.

Sie müssen bei Ihrer Maßnahme darauf achten, dass die Bildungsveranstaltung das Prinzip des Gender Mainstreamings und die spezifischen Lebenslagen junger Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt.


Rechtsgrundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen
 


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