Fördermitteldatenbank
Digital-Innovationsfonds der EKD
Der Digitalinnovationsfonds unterstützt Gemeinden, Einrichtungen und Ehrenamtliche dabei, passende digitalen Projekte zu realisieren. Um möglichst viele unterschiedliche Erprobungsräume zu erschließen, werden Projekte mit maximal 100.000 EUR für maximal 24 Monate gefördert. Kleinere Vorhaben von bis zu 2.000 Euro fördert die EKD für maximal 12 Monate. | |
Förderbereich | Bürgerschaftliches Engagement |
Förderberechtigte | Privatperson, Verein, Verband |
Förderart |
Zuschuss |
Fördermittelgeber | Evangelische Kirche in Deutschland |
Antragsfrist | Antragsstellung fortlaufend möglich |
Fördergebiet | Niedersachsen |
Organisation | Evangelische Kirche in Deutschland Herrenhäuser Str. 12 30419 Hannover |
Telefon | 0800 - 50 40 602 |
digital@ekd.de | |
Webseite | https://www.ekd.de/ |
Weiterführende Links |
Link zum Digital-Innovationsfonds der EKD
Link zur Antragstellung |
Volltext | In kürzester Zeit hat sich der Digitalinnovationsfonds zu einem wichtigen Förderinstrument für die digitale Landschaft der evangelischen Kirche entwickelt. Aus den bereits geförderten Projekten gehen wichtige Impulse aus; viele Ergebnisse werden frei geteilt und anderen zur Verfügung gestellt, und wir alle profitieren von den Erfahrungen, die in den Projekten gesammelt werden. Dabei gilt der Grundgedanke der Subsidiarität: Projekte in Kirchengemeinden finanziert die EKD nur dann, wenn damit eine innovative Idee erprobt wird, die im Erfolgsfall für die Gemeinschaft der Gliedkirchen nützlich ist. Ziele Grundsätzlich unterstützt der Digitalinnnovationsfonds Projekte, die auf die folgenden grundlegenden Ziele des Projektes Kirche im digitalen Wandel einzahlen:
Die vorgelegten Projekte sollen innovativ sein, d.h. in der kirchlichen Nutzung neuartige Aspekte aufweisen (z.B. ist es auch als innovativ anzusehen, wenn in der Industrie gut etablierte Digitaltechnologie nun neu in den kirchlichen Nutzen gestellt wird). Geförderte Projekte sollen ihre Arbeit nach Möglichkeit unter offenen Lizenzen (z.B. Creative Commons, GPL) stellen. Bei maßgeblichen Förderungen durch die EKD soll die EKD mit den Gliedkirchen maßgeblich an den Rechten der Ergebnisse profitieren. Ausnahmen gelten u.a. bei Erprobungsförderungen und nicht einholbaren Schutzrechten. |
Zusätzliche Informationen | Wer kann gefördert werden? Gefördert werden können Projekte von Einzelpersonen oder Gruppen und kirchlichen Institutionen, die mit ihrem Projekt digitale Innovation in der Evangelischen Kirche von Deutschland voranbringen wollen. Um möglichst viele unterschiedliche Erprobungsräume zu erschließen, werden Projekte mit maximal 100.000 EUR für maximal 24 Monate gefördert. Kleinere Vorhaben von bis zu 2.000 Euro fördern wir weiterhin für maximal 12 Monate. Projekte aus Abteilungen des Kirchenamtes der EKD und Medien des Gemeinschaftswerk Evangelische Publizistik können aus Haushaltsgründen nicht gefördert werden. Grundsätzlich gilt das Subsidiaritätsprinzip: Projekte in Kirchengemeinden finanziert die EKD nur dann, wenn damit eine innovative Idee erprobt wird, die im Erfolgsfall für die Gemeinschaft der Gliedkirchen nützlich ist. |